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Justizvollzugsanstalten, Haftorte und Polizeidienststellen in 223 Ländern, geordnet nach Land, Region und Kreis.

Dienststelle der Landespolizei · Landkreis Böblingen, Baden-Württemberg, Deutschland

Polizeirevier und Kriminalpolizeidirektion Böblingen

Das Polizeirevier und Kriminalpolizeidirektion Böblingen befindet sich im Landkreis Böblingen (Baden-Württemberg). Im Landkreis Böblingen verzeichnet der Atlas 15 weitere Polizeidienststellen. Auf dieser Seite finden Sie die Anschrift und die offizielle Website sowie eine interaktive Karte. Der nächstgelegene Eintrag im Atlas ist die Bundespolizeidirektion Stuttgart, etwa 760 Meter entfernt.

Lage

Lage auf der Karte

Landkreis Böblingen · 16 Einträge auf der Karte

Angaben

Angaben zur Einrichtung

Art
Dienststelle der Landespolizei
Kreis
Landkreis Böblingen
Bundesland
Baden-Württemberg
Land
Deutschland
In der Nähe

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Fragen

Häufig gestellte Fragen

Wo befindet sich das Polizeirevier und Kriminalpolizeidirektion Böblingen?

Die Anschrift lautet: Talstraße 50, 71034 Böblingen.

In welchem Kreis liegt das Polizeirevier und Kriminalpolizeidirektion Böblingen?

Das Polizeirevier und Kriminalpolizeidirektion Böblingen liegt im Landkreis Böblingen (Baden-Württemberg). Alle Einträge dort finden Sie auf der Seite Landkreis Böblingen.

Gibt es im Landkreis Böblingen weitere Polizeidienststellen?

Ja. Der Atlas verzeichnet im Landkreis Böblingen 15 weitere Polizeidienststellen; die Links stehen weiter unten auf dieser Seite.

Wo liegt das Polizeirevier und Kriminalpolizeidirektion Böblingen auf der Karte?

Die Koordinaten lauten 48,6845° N, 9,0014° O. Karte und Routenlink auf dieser Seite führen zum genauen Standort.

Hat das Polizeirevier und Kriminalpolizeidirektion Böblingen eine offizielle Website oder E-Mail-Adresse?

Der Link zur offiziellen Website steht auf dieser Seite. Für allgemeine Anfragen eignen sich diese Wege, für Eiliges das Telefon.

Was passiert nach einer Festnahme?

Wer vorläufig festgenommen wird, muss spätestens am Tag nach der Festnahme einem Richter vorgeführt werden (Art. 104 Abs. 3 GG). Ordnet das Gericht Untersuchungshaft an, kommt die Person in eine Justizvollzugsanstalt.

Wie erstatte ich eine Anzeige?

Im Notfall wählen Sie 110. Eine Anzeige können Sie bei jeder Polizeidienststelle, bei der Staatsanwaltschaft oder online über die Onlinewache der Landespolizei erstatten. Die Anschrift lautet: Talstraße 50, 71034 Böblingen.

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