Lage auf der Karte
Landkreis Böblingen · 16 Einträge auf der Karte
Angaben zur Einrichtung
- Art
- Dienststelle der Landespolizei
- Kreis
- Landkreis Böblingen
- Bundesland
- Baden-Württemberg
- Land
- Deutschland
Weitere Einträge: Landkreis Böblingen
- Bundespolizeidirektion StuttgartDienststelle der Bundespolizei
- Kriminaldauerdienst LeonbergDienststelle der Landespolizei
- Polizeiposten Weil der StadtDienststelle der Landespolizei
- Polizeiposten RutesheimDienststelle der Landespolizei
- Polizeiposten EhningenDienststelle der Landespolizei
- Polizeiposten GärtringenDienststelle der Landespolizei
- Polizeiposten Gäu – GäufeldenDienststelle der Landespolizei
- Polizeiposten HolzgerlingenDienststelle der Landespolizei
- Polizeiposten Maichingen – SindelfingenDienststelle der Landespolizei
- Polizeiposten SchönaichDienststelle der Landespolizei
- Polizeiposten WaldenbuchDienststelle der Landespolizei
- Polizeirevier HerrenbergDienststelle der Landespolizei
- Polizeirevier LeonbergDienststelle der Landespolizei
- Polizeirevier SindelfingenDienststelle der Landespolizei
- Verkehrspolizei BöblingenDienststelle der Landespolizei
Häufig gestellte Fragen
Wo befindet sich das Polizeirevier und Kriminalpolizeidirektion Böblingen?
Die Anschrift lautet: Talstraße 50, 71034 Böblingen.
In welchem Kreis liegt das Polizeirevier und Kriminalpolizeidirektion Böblingen?
Das Polizeirevier und Kriminalpolizeidirektion Böblingen liegt im Landkreis Böblingen (Baden-Württemberg). Alle Einträge dort finden Sie auf der Seite Landkreis Böblingen.
Gibt es im Landkreis Böblingen weitere Polizeidienststellen?
Ja. Der Atlas verzeichnet im Landkreis Böblingen 15 weitere Polizeidienststellen; die Links stehen weiter unten auf dieser Seite.
Wo liegt das Polizeirevier und Kriminalpolizeidirektion Böblingen auf der Karte?
Die Koordinaten lauten 48,6845° N, 9,0014° O. Karte und Routenlink auf dieser Seite führen zum genauen Standort.
Hat das Polizeirevier und Kriminalpolizeidirektion Böblingen eine offizielle Website oder E-Mail-Adresse?
Der Link zur offiziellen Website steht auf dieser Seite. Für allgemeine Anfragen eignen sich diese Wege, für Eiliges das Telefon.
Was passiert nach einer Festnahme?
Wer vorläufig festgenommen wird, muss spätestens am Tag nach der Festnahme einem Richter vorgeführt werden (Art. 104 Abs. 3 GG). Ordnet das Gericht Untersuchungshaft an, kommt die Person in eine Justizvollzugsanstalt.
Wie erstatte ich eine Anzeige?
Im Notfall wählen Sie 110. Eine Anzeige können Sie bei jeder Polizeidienststelle, bei der Staatsanwaltschaft oder online über die Onlinewache der Landespolizei erstatten. Die Anschrift lautet: Talstraße 50, 71034 Böblingen.