Lage auf der Karte
Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald · 15 Einträge auf der Karte
Angaben zur Einrichtung
- Art
- Dienststelle der Landespolizei
- Kreis
- Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald
- Bundesland
- Baden-Württemberg
- Land
- Deutschland
Weitere Einträge: Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald
- Autobahnpolizeirevier UmkirchDienststelle der Landespolizei
- Polizei HeitersheimDienststelle der Landespolizei
- Polizei LöffingenDienststelle der Landespolizei
- Polizei MüllheimDienststelle der Landespolizei
- Polizeiposten Bad KrozingenDienststelle der Landespolizei
- Polizeiposten EhrenkirchenDienststelle der Landespolizei
- Polizeiposten FeldbergDienststelle der Landespolizei
- Polizeiposten GundelfingenDienststelle der Landespolizei
- Polizeiposten HinterzartenDienststelle der Landespolizei
- Polizeiposten KirchzartenDienststelle der Landespolizei
- Polizeiposten MarchDienststelle der Landespolizei
- Polizeiposten StaufenDienststelle der Landespolizei
- Polizeirevier BreisachDienststelle der Landespolizei
- Polizeirevier NeustadtDienststelle der Landespolizei
Häufig gestellte Fragen
Welche Anschrift hat der Polizeiposten Lenzkirch?
Die Anschrift lautet: Im Angel 15, 79853 Lenzkirch (Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald, Baden-Württemberg).
Wie erstatte ich eine Anzeige?
Im Notfall wählen Sie 110. Eine Anzeige können Sie bei jeder Polizeidienststelle, bei der Staatsanwaltschaft oder online über die Onlinewache der Landespolizei erstatten. Die Anschrift lautet: Im Angel 15, 79853 Lenzkirch.
In welchem Kreis liegt der Polizeiposten Lenzkirch?
Der Polizeiposten Lenzkirch liegt im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald (Baden-Württemberg). Alle Einträge dort finden Sie auf der Seite Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald.
Gibt es im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald weitere Polizeidienststellen?
Ja. Der Atlas verzeichnet im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald 14 weitere Polizeidienststellen; die Links stehen weiter unten auf dieser Seite.
Wo liegt der Polizeiposten Lenzkirch auf der Karte?
Die Koordinaten lauten 47,8703° N, 8,2010° O. Karte und Routenlink auf dieser Seite führen zum genauen Standort.
Was passiert nach einer Festnahme?
Wer vorläufig festgenommen wird, muss spätestens am Tag nach der Festnahme einem Richter vorgeführt werden (Art. 104 Abs. 3 GG). Ordnet das Gericht Untersuchungshaft an, kommt die Person in eine Justizvollzugsanstalt.