Lage auf der Karte
Enzkreis · zwölf Einträge auf der Karte
Angaben zur Einrichtung
- Art
- Dienststelle der Landespolizei
- Kreis
- Enzkreis
- Bundesland
- Baden-Württemberg
- Land
- Deutschland
Weitere Einträge: Enzkreis
- Polizeiposten IllingenDienststelle der Landespolizei
- Polizeiposten KieselbronnDienststelle der Landespolizei
- Polizeiposten Königsbach-SteiDienststelle der Landespolizei
- Polizeiposten MaulbronnDienststelle der Landespolizei
- Polizeiposten Niefern-ÖschelbronnDienststelle der Landespolizei
- Polizeiposten Remchingen-KelternDienststelle der Landespolizei
- Polizeiposten StraubenhardtDienststelle der Landespolizei
- Polizeiposten TiefenbronnDienststelle der Landespolizei
- Polizeirevier BirkenfeldDienststelle der Landespolizei
- Polizeirevier NeuenbürgDienststelle der Landespolizei
- Justizvollzugsanstalt HeimsheimJustizvollzugsanstalt
Häufig gestellte Fragen
Welche Anschrift hat das Polizeirevier Mühlacker?
Die Anschrift lautet: Hindenburgstraße 100, 75417 Mühlacker (Enzkreis, Baden-Württemberg).
Welche Telefonnummer hat das Polizeirevier Mühlacker?
Die hinterlegte Telefonnummer lautet 07041 9693-0. Rufnummern können sich ändern; maßgeblich sind die Angaben der Einrichtung.
Wie erstatte ich eine Anzeige?
Im Notfall wählen Sie 110. Eine Anzeige können Sie bei jeder Polizeidienststelle, bei der Staatsanwaltschaft oder online über die Onlinewache der Landespolizei erstatten. Das Polizeirevier Mühlacker erreichen Sie unter 07041 9693-0. Die Anschrift lautet: Hindenburgstraße 100, 75417 Mühlacker.
In welchem Kreis liegt das Polizeirevier Mühlacker?
Das Polizeirevier Mühlacker liegt im Enzkreis (Baden-Württemberg). Alle Einträge dort finden Sie auf der Seite Enzkreis.
Gibt es im Enzkreis weitere Polizeidienststellen?
Ja. Der Atlas verzeichnet im Enzkreis 10 weitere Polizeidienststellen; die Links stehen weiter unten auf dieser Seite.
Wo liegt das Polizeirevier Mühlacker auf der Karte?
Die Koordinaten lauten 48,9523° N, 8,8481° O. Karte und Routenlink auf dieser Seite führen zum genauen Standort.
Was passiert nach einer Festnahme?
Wer vorläufig festgenommen wird, muss spätestens am Tag nach der Festnahme einem Richter vorgeführt werden (Art. 104 Abs. 3 GG). Ordnet das Gericht Untersuchungshaft an, kommt die Person in eine Justizvollzugsanstalt. Die nächstgelegene Einrichtung des Justizvollzugs im Atlas ist die Justizvollzugsanstalt Heimsheim (etwa 14 km).