Weltweite Abdeckung

160.116

Justizvollzugsanstalten, Haftorte und Polizeidienststellen in 223 Ländern, geordnet nach Land, Region und Kreis.

Dienststelle der Bundespolizei · Landkreis Esslingen, Baden-Württemberg, Deutschland

Bundespolizeiinspektion Flughafen Stuttgart

Die Bundespolizeiinspektion Flughafen Stuttgart befindet sich in Leinfelden-Echterdingen im Landkreis Esslingen (Baden-Württemberg). Im Landkreis Esslingen verzeichnet der Atlas 21 weitere Polizeidienststellen. Auf dieser Seite finden Sie die Anschrift sowie eine interaktive Karte. Auf demselben Gelände liegt das Polizeirevier Flughafen Stuttgart.

Lage

Lage auf der Karte

Landkreis Esslingen · 22 Einträge auf der Karte

Angaben

Angaben zur Einrichtung

Art
Dienststelle der Bundespolizei
Träger
Bundespolizei
Kreis
Landkreis Esslingen
Bundesland
Baden-Württemberg
Land
Deutschland
In der Nähe

Weitere Einträge: Landkreis Esslingen

Alle Einträge: Landkreis Esslingen

Fragen

Häufig gestellte Fragen

Wo befindet sich die Bundespolizeiinspektion Flughafen Stuttgart?

Die Anschrift lautet: Flughafenstraße 34, 70629 Leinfelden-Echterdingen (Landkreis Esslingen, Baden-Württemberg).

Wie erstatte ich eine Anzeige?

Im Notfall wählen Sie 110. Eine Anzeige können Sie bei jeder Polizeidienststelle, bei der Staatsanwaltschaft oder online über die Onlinewache der Landespolizei erstatten. Die Anschrift lautet: Flughafenstraße 34, 70629 Leinfelden-Echterdingen.

In welchem Kreis liegt die Bundespolizeiinspektion Flughafen Stuttgart?

Die Bundespolizeiinspektion Flughafen Stuttgart liegt in Leinfelden-Echterdingen im Landkreis Esslingen (Baden-Württemberg). Alle Einträge dort finden Sie auf der Seite Landkreis Esslingen.

Gibt es im Landkreis Esslingen weitere Polizeidienststellen?

Ja. Der Atlas verzeichnet im Landkreis Esslingen 21 weitere Polizeidienststellen; die Links stehen weiter unten auf dieser Seite.

Wo liegt die Bundespolizeiinspektion Flughafen Stuttgart auf der Karte?

Die Koordinaten lauten 48,6908° N, 9,1892° O. Karte und Routenlink auf dieser Seite führen zum genauen Standort.

Was passiert nach einer Festnahme?

Wer vorläufig festgenommen wird, muss spätestens am Tag nach der Festnahme einem Richter vorgeführt werden (Art. 104 Abs. 3 GG). Ordnet das Gericht Untersuchungshaft an, kommt die Person in eine Justizvollzugsanstalt.

Suche

Esc

↑ ↓ navigieren↵ öffnenEsc schließen