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Justizvollzugsanstalten, Haftorte und Polizeidienststellen in 223 Ländern, geordnet nach Land, Region und Kreis.

Dienststelle der Landespolizei · Landkreis Lörrach, Baden-Württemberg, Deutschland

Polizeirevier Schopfheim

Das Polizeirevier Schopfheim liegt im Landkreis Lörrach (Baden-Württemberg). Im Landkreis Lörrach verzeichnet der Atlas 9 weitere Polizeidienststellen. Auf dieser Seite finden Sie die Anschrift und die Telefonnummer sowie eine interaktive Karte. Der nächstgelegene Eintrag im Atlas ist der Polizeiposten Steinen, etwa 6,8 km entfernt.

Lage

Lage auf der Karte

Landkreis Lörrach · elf Einträge auf der Karte

Angaben

Angaben zur Einrichtung

Art
Dienststelle der Landespolizei
Kreis
Landkreis Lörrach
Bundesland
Baden-Württemberg
Land
Deutschland
In der Nähe

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Fragen

Häufig gestellte Fragen

Welche Anschrift hat das Polizeirevier Schopfheim?

Die Anschrift lautet: Hebelstraße 18, 79650 Schopfheim (Landkreis Lörrach, Baden-Württemberg).

Welche Telefonnummer hat das Polizeirevier Schopfheim?

Die hinterlegte Telefonnummer lautet 07622 666980. Rufnummern können sich ändern; maßgeblich sind die Angaben der Einrichtung.

Wie erstatte ich eine Anzeige?

Im Notfall wählen Sie 110. Eine Anzeige können Sie bei jeder Polizeidienststelle, bei der Staatsanwaltschaft oder online über die Onlinewache der Landespolizei erstatten. Das Polizeirevier Schopfheim erreichen Sie unter 07622 666980. Die Anschrift lautet: Hebelstraße 18, 79650 Schopfheim.

In welchem Kreis liegt das Polizeirevier Schopfheim?

Das Polizeirevier Schopfheim liegt im Landkreis Lörrach (Baden-Württemberg). Alle Einträge dort finden Sie auf der Seite Landkreis Lörrach.

Gibt es im Landkreis Lörrach weitere Polizeidienststellen?

Ja. Der Atlas verzeichnet im Landkreis Lörrach 9 weitere Polizeidienststellen; die Links stehen weiter unten auf dieser Seite.

Wo liegt das Polizeirevier Schopfheim auf der Karte?

Die Koordinaten lauten 47,6480° N, 7,8244° O. Karte und Routenlink auf dieser Seite führen zum genauen Standort.

Was passiert nach einer Festnahme?

Wer vorläufig festgenommen wird, muss spätestens am Tag nach der Festnahme einem Richter vorgeführt werden (Art. 104 Abs. 3 GG). Ordnet das Gericht Untersuchungshaft an, kommt die Person in eine Justizvollzugsanstalt. Die nächstgelegene Einrichtung des Justizvollzugs im Atlas ist die Justizvollzugsanstalt Freiburg Außenstelle Lörrach (etwa 13 km).

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