Lage auf der Karte
Rems-Murr-Kreis · 18 Einträge auf der Karte
Angaben zur Einrichtung
- Art
- Dienststelle der Landespolizei
- Kreis
- Rems-Murr-Kreis
- Bundesland
- Baden-Württemberg
- Land
- Deutschland
Weitere Einträge: Rems-Murr-Kreis
- Polizei - Verkehrsdienst - Außenstelle BKDienststelle der Landespolizei
- Polizeihundeführerstaffel SchorndorfDienststelle der Landespolizei
- Polizeiposten Fellbach-SchmidenDienststelle der Landespolizei
- Polizeiposten Kernen im RemstalDienststelle der Landespolizei
- Polizeiposten PlüderhausenDienststelle der Landespolizei
- Polizeiposten RemshaldenDienststelle der Landespolizei
- Polizeiposten RudersbergDienststelle der Landespolizei
- Polizeiposten SchwaikheimDienststelle der Landespolizei
- Polizeiposten Sulzbach an der MurrDienststelle der Landespolizei
- Polizeiposten Waiblingen-HohenackerDienststelle der Landespolizei
- Polizeiposten Weinstadt-BeutelsbachDienststelle der Landespolizei
- Polizeiposten Weissach im TalDienststelle der Landespolizei
- Polizeiposten WelzheimDienststelle der Landespolizei
- Polizeirevier BacknangDienststelle der Landespolizei
- Polizeirevier FellbachDienststelle der Landespolizei
- Polizeirevier WinnendenDienststelle der Landespolizei
Häufig gestellte Fragen
Wo befindet sich das Polizeirevier Schorndorf?
Die Anschrift lautet: Grabenstraße 28/1, 73614 Schorndorf (Rems-Murr-Kreis, Baden-Württemberg).
Wie erreiche ich das Polizeirevier Schorndorf telefonisch?
Die hinterlegte Telefonnummer lautet 07181 204-0. Rufnummern können sich ändern; maßgeblich sind die Angaben der Einrichtung.
In welchem Kreis liegt das Polizeirevier Schorndorf?
Das Polizeirevier Schorndorf liegt im Rems-Murr-Kreis (Baden-Württemberg). Alle Einträge dort finden Sie auf der Seite Rems-Murr-Kreis.
Gibt es im Rems-Murr-Kreis weitere Polizeidienststellen?
Ja. Der Atlas verzeichnet im Rems-Murr-Kreis 17 weitere Polizeidienststellen; die Links stehen weiter unten auf dieser Seite.
Wo liegt das Polizeirevier Schorndorf auf der Karte?
Die Koordinaten lauten 48,8072° N, 9,5237° O. Karte und Routenlink auf dieser Seite führen zum genauen Standort.
Was passiert nach einer Festnahme?
Wer vorläufig festgenommen wird, muss spätestens am Tag nach der Festnahme einem Richter vorgeführt werden (Art. 104 Abs. 3 GG). Ordnet das Gericht Untersuchungshaft an, kommt die Person in eine Justizvollzugsanstalt.
Wie erstatte ich eine Anzeige?
Im Notfall wählen Sie 110. Eine Anzeige können Sie bei jeder Polizeidienststelle, bei der Staatsanwaltschaft oder online über die Onlinewache der Landespolizei erstatten. Das Polizeirevier Schorndorf erreichen Sie unter 07181 204-0. Die Anschrift lautet: Grabenstraße 28/1, 73614 Schorndorf.