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Amberg · drei Einträge auf der Karte
Angaben zur Einrichtung
- Art
- Justizvollzugsanstalt
- Kreis
- Amberg
- Bundesland
- Bayern
- Land
- Deutschland
Weitere Einträge: Amberg
Häufig gestellte Fragen
Wo befindet sich die Justizvollzugsanstalt Amberg?
Die Anschrift lautet: Werner-von-Siemens-Straße 2, 92224 Amberg.
Wie erreiche ich die Justizvollzugsanstalt Amberg telefonisch?
Die hinterlegte Telefonnummer lautet 09621 79-0. Rufnummern können sich ändern; maßgeblich sind die Angaben auf der offiziellen Website der Einrichtung.
Kann man erfahren, wer hier untergebracht ist?
Gefangenenlisten werden in Deutschland nicht veröffentlicht. Aus Datenschutzgründen geben Justizvollzugsanstalten Auskünfte über Gefangene in der Regel nur mit deren Einwilligung. Ordnet ein Gericht eine Freiheitsentziehung an, wird unverzüglich ein Angehöriger oder eine Vertrauensperson benachrichtigt (Art. 104 Abs. 4 GG); weitere Auskünfte erhalten Sie über die Verteidigung oder die zuständige Staatsanwaltschaft. Die Anstalt erreichen Sie unter 09621 79-0.
Welche Polizeidienststelle liegt in der Nähe?
Die nächstgelegene Polizeidienststelle im Atlas ist die Polizei Amberg, etwa 960 Meter entfernt.
In welchem Kreis liegt die Justizvollzugsanstalt Amberg?
Die Justizvollzugsanstalt Amberg liegt in Amberg (Bayern). Alle Einträge dort finden Sie auf der Seite Amberg.
Wo liegt die Justizvollzugsanstalt Amberg auf der Karte?
Die Koordinaten lauten 49,4359° N, 11,8601° O. Karte und Routenlink auf dieser Seite führen zum genauen Standort.
Hat die Justizvollzugsanstalt Amberg eine offizielle Website oder E-Mail-Adresse?
Der Link zur offiziellen Website steht auf dieser Seite; die hinterlegte E-Mail-Adresse lautet poststelle@jva-am.bayern.de. Für allgemeine Anfragen eignen sich diese Wege, für Eiliges das Telefon.
Was für eine Einrichtung ist die Justizvollzugsanstalt Amberg?
Die Justizvollzugsanstalt Amberg ist eine von 36 Einrichtungen des Justizvollzugs in Bayern. In Justizvollzugsanstalten werden Freiheitsstrafen vollzogen und Untersuchungsgefangene untergebracht; welche Gefangenen eine Anstalt aufnimmt, legt der Vollstreckungsplan des Landes fest.