Weltweite Abdeckung

160.116

Justizvollzugsanstalten, Haftorte und Polizeidienststellen in 223 Ländern, geordnet nach Land, Region und Kreis.

Dienststelle der Landespolizei · Landkreis Freising, Bayern, Deutschland

Polizeiinspektion Freising

Die Polizeiinspektion Freising befindet sich im Landkreis Freising (Bayern). Im Landkreis Freising verzeichnet der Atlas 5 weitere Polizeidienststellen. Auf dieser Seite finden Sie die Anschrift und die offizielle Website sowie eine interaktive Karte. Der nächstgelegene Eintrag im Atlas ist die Verkehrspolizeiinspektion Freising, etwa 3,5 km entfernt.

Lage

Lage auf der Karte

Landkreis Freising · sechs Einträge auf der Karte

Angaben

Angaben zur Einrichtung

Art
Dienststelle der Landespolizei
Kreis
Landkreis Freising
Bundesland
Bayern
Land
Deutschland
In der Nähe

Weitere Einträge: Landkreis Freising

Alle Einträge: Landkreis Freising

Fragen

Häufig gestellte Fragen

Wo befindet sich die Polizeiinspektion Freising?

Die Anschrift lautet: Haydstraße 4, 85354 Freising.

Wie erstatte ich eine Anzeige?

Im Notfall wählen Sie 110. Eine Anzeige können Sie bei jeder Polizeidienststelle, bei der Staatsanwaltschaft oder online über die Onlinewache der Landespolizei erstatten. Die Anschrift lautet: Haydstraße 4, 85354 Freising.

In welchem Kreis liegt die Polizeiinspektion Freising?

Die Polizeiinspektion Freising liegt im Landkreis Freising (Bayern). Alle Einträge dort finden Sie auf der Seite Landkreis Freising.

Gibt es im Landkreis Freising weitere Polizeidienststellen?

Ja. Der Atlas verzeichnet im Landkreis Freising 5 weitere Polizeidienststellen; die Links stehen weiter unten auf dieser Seite.

Wo liegt die Polizeiinspektion Freising auf der Karte?

Die Koordinaten lauten 48,4031° N, 11,7387° O. Karte und Routenlink auf dieser Seite führen zum genauen Standort.

Hat die Polizeiinspektion Freising eine offizielle Website oder E-Mail-Adresse?

Der Link zur offiziellen Website steht auf dieser Seite. Für allgemeine Anfragen eignen sich diese Wege, für Eiliges das Telefon.

Was passiert nach einer Festnahme?

Wer vorläufig festgenommen wird, muss spätestens am Tag nach der Festnahme einem Richter vorgeführt werden (Art. 104 Abs. 3 GG). Ordnet das Gericht Untersuchungshaft an, kommt die Person in eine Justizvollzugsanstalt.

Suche

Esc

↑ ↓ navigieren↵ öffnenEsc schließen