Lage auf der Karte
Landkreis Garmisch-Partenkirchen · sechs Einträge auf der Karte
Angaben zur Einrichtung
- Art
- Dienststelle der Landespolizei
- Kreis
- Landkreis Garmisch-Partenkirchen
- Bundesland
- Bayern
- Land
- Deutschland
Weitere Einträge: Landkreis Garmisch-Partenkirchen
- Bundespolizeirevier-Garmisch-PartenkirchenDienststelle der Bundespolizei
- Polizei MittenwaldDienststelle der Landespolizei
- Polizeiinspektion Garmisch-PartenkirchenDienststelle der Landespolizei
- Polizeiispektion Murnau a.StaffelseeDienststelle der Landespolizei
- Justizvollzugsanstalt Garmisch-PartenkirchenJustizvollzugsanstalt
Häufig gestellte Fragen
Wie erreiche ich die Polizeistation Oberammergau telefonisch?
Die hinterlegte Telefonnummer lautet 08822 945 830. Rufnummern können sich ändern; maßgeblich sind die Angaben auf der offiziellen Website der Einrichtung.
Wie erstatte ich eine Anzeige?
Im Notfall wählen Sie 110. Eine Anzeige können Sie bei jeder Polizeidienststelle, bei der Staatsanwaltschaft oder online über die Onlinewache der Landespolizei erstatten. Die Polizeistation Oberammergau erreichen Sie unter 08822 945 830.
In welchem Kreis liegt die Polizeistation Oberammergau?
Die Polizeistation Oberammergau liegt im Landkreis Garmisch-Partenkirchen (Bayern). Alle Einträge dort finden Sie auf der Seite Landkreis Garmisch-Partenkirchen.
Gibt es im Landkreis Garmisch-Partenkirchen weitere Polizeidienststellen?
Ja. Der Atlas verzeichnet im Landkreis Garmisch-Partenkirchen 4 weitere Polizeidienststellen; die Links stehen weiter unten auf dieser Seite.
Wo liegt die Polizeistation Oberammergau auf der Karte?
Die Koordinaten lauten 47,6021° N, 11,0604° O. Karte und Routenlink auf dieser Seite führen zum genauen Standort.
Hat die Polizeistation Oberammergau eine offizielle Website oder E-Mail-Adresse?
Der Link zur offiziellen Website steht auf dieser Seite. Für allgemeine Anfragen eignen sich diese Wege, für Eiliges das Telefon.
Was passiert nach einer Festnahme?
Wer vorläufig festgenommen wird, muss spätestens am Tag nach der Festnahme einem Richter vorgeführt werden (Art. 104 Abs. 3 GG). Ordnet das Gericht Untersuchungshaft an, kommt die Person in eine Justizvollzugsanstalt. Die nächstgelegene Einrichtung des Justizvollzugs im Atlas ist die Justizvollzugsanstalt Garmisch-Partenkirchen (etwa 12 km).