Lage auf der Karte
Landkreis Miesbach · sieben Einträge auf der Karte
Angaben zur Einrichtung
- Art
- Dienststelle der Landespolizei
- Kreis
- Landkreis Miesbach
- Bundesland
- Bayern
- Land
- Deutschland
Weitere Einträge: Landkreis Miesbach
- Autobahnpolizeistation HolzkirchenDienststelle der Landespolizei
- Grenzpolizeistation KreuthDienststelle der Bundespolizei
- Kriminalpolizeistation MiesbachDienststelle der Landespolizei
- Polizeiinspektion Bad WiesseeDienststelle der Landespolizei
- Polizeiinspektion HolzkirchenDienststelle der Landespolizei
- Polizeiinspektion MiesbachDienststelle der Landespolizei
Häufig gestellte Fragen
Wo befindet sich das Stolzenberghaus - Bayerische Bereitschaftspolizei?
Die Anschrift lautet: Lyraweg 10, 83727 Schliersee (Landkreis Miesbach, Bayern).
Wie erreiche ich das Stolzenberghaus - Bayerische Bereitschaftspolizei telefonisch?
Die hinterlegte Telefonnummer lautet 08026 71263. Rufnummern können sich ändern; maßgeblich sind die Angaben der Einrichtung.
Wie erstatte ich eine Anzeige?
Im Notfall wählen Sie 110. Eine Anzeige können Sie bei jeder Polizeidienststelle, bei der Staatsanwaltschaft oder online über die Onlinewache der Landespolizei erstatten. Das Stolzenberghaus - Bayerische Bereitschaftspolizei erreichen Sie unter 08026 71263. Die Anschrift lautet: Lyraweg 10, 83727 Schliersee.
In welchem Kreis liegt das Stolzenberghaus - Bayerische Bereitschaftspolizei?
Das Stolzenberghaus - Bayerische Bereitschaftspolizei liegt in Schliersee im Landkreis Miesbach (Bayern). Alle Einträge dort finden Sie auf der Seite Landkreis Miesbach.
Gibt es im Landkreis Miesbach weitere Polizeidienststellen?
Ja. Der Atlas verzeichnet im Landkreis Miesbach 6 weitere Polizeidienststellen; die Links stehen weiter unten auf dieser Seite.
Wo liegt das Stolzenberghaus - Bayerische Bereitschaftspolizei auf der Karte?
Die Koordinaten lauten 47,6599° N, 11,8793° O. Karte und Routenlink auf dieser Seite führen zum genauen Standort.
Was passiert nach einer Festnahme?
Wer vorläufig festgenommen wird, muss spätestens am Tag nach der Festnahme einem Richter vorgeführt werden (Art. 104 Abs. 3 GG). Ordnet das Gericht Untersuchungshaft an, kommt die Person in eine Justizvollzugsanstalt.