Lage auf der Karte
Landkreis Neustadt a.d. Aisch-Bad Windsheim · fünf Einträge auf der Karte
Angaben zur Einrichtung
- Art
- Dienststelle der Landespolizei
- Kreis
- Landkreis Neustadt a.d. Aisch-Bad Windsheim
- Bundesland
- Bayern
- Land
- Deutschland
Weitere Einträge: Landkreis Neustadt a.d. Aisch-Bad Windsheim
Häufig gestellte Fragen
Welche Anschrift hat die PI Neustadt/Aisch?
Die Anschrift lautet: Bahnhofstraße 43, 91413 Neustadt an der Aisch (Landkreis Neustadt a.d. Aisch-Bad Windsheim, Bayern).
Welche Telefonnummer hat die PI Neustadt/Aisch?
Die hinterlegte Telefonnummer lautet 09161 8853-0. Rufnummern können sich ändern; maßgeblich sind die Angaben auf der offiziellen Website der Einrichtung.
Wie erstatte ich eine Anzeige?
Im Notfall wählen Sie 110. Eine Anzeige können Sie bei jeder Polizeidienststelle, bei der Staatsanwaltschaft oder online über die Onlinewache der Landespolizei erstatten. Die PI Neustadt/Aisch erreichen Sie unter 09161 8853-0. Die Anschrift lautet: Bahnhofstraße 43, 91413 Neustadt an der Aisch.
In welchem Kreis liegt die PI Neustadt/Aisch?
Die PI Neustadt/Aisch liegt in Neustadt an der Aisch im Landkreis Neustadt a.d. Aisch-Bad Windsheim (Bayern). Alle Einträge dort finden Sie auf der Seite Landkreis Neustadt a.d. Aisch-Bad Windsheim.
Gibt es im Landkreis Neustadt a.d. Aisch-Bad Windsheim weitere Polizeidienststellen?
Ja. Der Atlas verzeichnet im Landkreis Neustadt a.d. Aisch-Bad Windsheim 4 weitere Polizeidienststellen; die Links stehen weiter unten auf dieser Seite.
Wo liegt die PI Neustadt/Aisch auf der Karte?
Die Koordinaten lauten 49,5770° N, 10,5988° O. Karte und Routenlink auf dieser Seite führen zum genauen Standort.
Hat die PI Neustadt/Aisch eine offizielle Website oder E-Mail-Adresse?
Der Link zur offiziellen Website steht auf dieser Seite. Für allgemeine Anfragen eignen sich diese Wege, für Eiliges das Telefon.
Was passiert nach einer Festnahme?
Wer vorläufig festgenommen wird, muss spätestens am Tag nach der Festnahme einem Richter vorgeführt werden (Art. 104 Abs. 3 GG). Ordnet das Gericht Untersuchungshaft an, kommt die Person in eine Justizvollzugsanstalt.