Lage auf der Karte
Landkreis Potsdam-Mittelmark · sieben Einträge auf der Karte
Angaben zur Einrichtung
- Art
- Dienststelle der Landespolizei
- Kreis
- Landkreis Potsdam-Mittelmark
- Bundesland
- Brandenburg
- Land
- Deutschland
Weitere Einträge: Landkreis Potsdam-Mittelmark
- Autobahnpolizei MichendorfDienststelle der Landespolizei
- Polizeirevier Bad BelzigDienststelle der Landespolizei
- Polizeirevier BeelitzDienststelle der Landespolizei
- Polizeirevier Werder (Havel)Dienststelle der Landespolizei
- Reiterstaffel der Bundespolizei – StahnsdorfDienststelle der Bundespolizei
- Revierpolizei Kloster LehninDienststelle der Landespolizei
Häufig gestellte Fragen
Wo befindet sich das Polizeirevier Teltow?
Die Anschrift lautet: Potsdamer Straße 3, 14513 Teltow (Landkreis Potsdam-Mittelmark, Brandenburg).
Wie erreiche ich das Polizeirevier Teltow telefonisch?
Die hinterlegte Telefonnummer lautet 03328 4370. Rufnummern können sich ändern; maßgeblich sind die Angaben auf der offiziellen Website der Einrichtung.
Wie erstatte ich eine Anzeige?
Im Notfall wählen Sie 110. Eine Anzeige können Sie bei jeder Polizeidienststelle, bei der Staatsanwaltschaft oder online über die Onlinewache der Landespolizei erstatten. Das Polizeirevier Teltow erreichen Sie unter 03328 4370. Die Anschrift lautet: Potsdamer Straße 3, 14513 Teltow.
In welchem Kreis liegt das Polizeirevier Teltow?
Das Polizeirevier Teltow liegt im Landkreis Potsdam-Mittelmark (Brandenburg). Alle Einträge dort finden Sie auf der Seite Landkreis Potsdam-Mittelmark.
Gibt es im Landkreis Potsdam-Mittelmark weitere Polizeidienststellen?
Ja. Der Atlas verzeichnet im Landkreis Potsdam-Mittelmark 6 weitere Polizeidienststellen; die Links stehen weiter unten auf dieser Seite.
Wo liegt das Polizeirevier Teltow auf der Karte?
Die Koordinaten lauten 52,3955° N, 13,2409° O. Karte und Routenlink auf dieser Seite führen zum genauen Standort.
Hat das Polizeirevier Teltow eine offizielle Website oder E-Mail-Adresse?
Der Link zur offiziellen Website steht auf dieser Seite. Für allgemeine Anfragen eignen sich diese Wege, für Eiliges das Telefon.
Was passiert nach einer Festnahme?
Wer vorläufig festgenommen wird, muss spätestens am Tag nach der Festnahme einem Richter vorgeführt werden (Art. 104 Abs. 3 GG). Ordnet das Gericht Untersuchungshaft an, kommt die Person in eine Justizvollzugsanstalt.