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Justizvollzugsanstalten, Haftorte und Polizeidienststellen in 223 Ländern, geordnet nach Land, Region und Kreis.

Dienststelle der Bundespolizei · Landkreis Spree-Neiße, Brandenburg, Deutschland

Bundespolizeirevier Guben

Das Bundespolizeirevier Guben befindet sich im Landkreis Spree-Neiße (Brandenburg). Im Landkreis Spree-Neiße verzeichnet der Atlas 7 weitere Polizeidienststellen. Auf dieser Seite finden Sie die Anschrift und die offizielle Website sowie eine interaktive Karte. Auf demselben Gelände liegt das Polizeirevier Guben.

Lage

Lage auf der Karte

Landkreis Spree-Neiße · neun Einträge auf der Karte

Angaben

Angaben zur Einrichtung

Art
Dienststelle der Bundespolizei
Kreis
Landkreis Spree-Neiße
Bundesland
Brandenburg
Land
Deutschland
In der Nähe

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Alle Einträge: Landkreis Spree-Neiße

Fragen

Häufig gestellte Fragen

Wo befindet sich das Bundespolizeirevier Guben?

Die Anschrift lautet: Alte Poststraße 1, 03172 Guben (Landkreis Spree-Neiße, Brandenburg).

Wie erstatte ich eine Anzeige?

Im Notfall wählen Sie 110. Eine Anzeige können Sie bei jeder Polizeidienststelle, bei der Staatsanwaltschaft oder online über die Onlinewache der Landespolizei erstatten. Die Anschrift lautet: Alte Poststraße 1, 03172 Guben.

In welchem Kreis liegt das Bundespolizeirevier Guben?

Das Bundespolizeirevier Guben liegt im Landkreis Spree-Neiße (Brandenburg). Alle Einträge dort finden Sie auf der Seite Landkreis Spree-Neiße.

Gibt es im Landkreis Spree-Neiße weitere Polizeidienststellen?

Ja. Der Atlas verzeichnet im Landkreis Spree-Neiße 7 weitere Polizeidienststellen; die Links stehen weiter unten auf dieser Seite.

Wo liegt das Bundespolizeirevier Guben auf der Karte?

Die Koordinaten lauten 51,9520° N, 14,7208° O. Karte und Routenlink auf dieser Seite führen zum genauen Standort.

Hat das Bundespolizeirevier Guben eine offizielle Website oder E-Mail-Adresse?

Der Link zur offiziellen Website steht auf dieser Seite. Für allgemeine Anfragen eignen sich diese Wege, für Eiliges das Telefon.

Was passiert nach einer Festnahme?

Wer vorläufig festgenommen wird, muss spätestens am Tag nach der Festnahme einem Richter vorgeführt werden (Art. 104 Abs. 3 GG). Ordnet das Gericht Untersuchungshaft an, kommt die Person in eine Justizvollzugsanstalt. Die nächstgelegene Einrichtung des Justizvollzugs im Atlas ist die Justizvollzugsanstalt Luckau-Duben Außenstelle Spremberg (etwa 52 km).

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