Weltweite Abdeckung

160.116

Justizvollzugsanstalten, Haftorte und Polizeidienststellen in 223 Ländern, geordnet nach Land, Region und Kreis.

Dienststelle der Landespolizei · Landkreis Marburg-Biedenkopf, Hessen, Deutschland

Polizeiposten Cölbe

Der Polizeiposten Cölbe befindet sich im Landkreis Marburg-Biedenkopf (Hessen). Im Landkreis Marburg-Biedenkopf verzeichnet der Atlas 7 weitere Polizeidienststellen. Auf dieser Seite finden Sie die Anschrift sowie eine interaktive Karte. Der nächstgelegene Eintrag im Atlas ist die Bundespolizei Marburg, etwa 3,6 km entfernt.

Lage

Lage auf der Karte

Landkreis Marburg-Biedenkopf · acht Einträge auf der Karte

Angaben

Angaben zur Einrichtung

Art
Dienststelle der Landespolizei
Kreis
Landkreis Marburg-Biedenkopf
Bundesland
Hessen
Land
Deutschland
In der Nähe

Weitere Einträge: Landkreis Marburg-Biedenkopf

Alle Einträge: Landkreis Marburg-Biedenkopf

Fragen

Häufig gestellte Fragen

Wo befindet sich der Polizeiposten Cölbe?

Die Anschrift lautet: Heuberg 15, 35091 Cölbe (Landkreis Marburg-Biedenkopf, Hessen).

Wie erstatte ich eine Anzeige?

Im Notfall wählen Sie 110. Eine Anzeige können Sie bei jeder Polizeidienststelle, bei der Staatsanwaltschaft oder online über die Onlinewache der Landespolizei erstatten. Die Anschrift lautet: Heuberg 15, 35091 Cölbe.

In welchem Kreis liegt der Polizeiposten Cölbe?

Der Polizeiposten Cölbe liegt im Landkreis Marburg-Biedenkopf (Hessen). Alle Einträge dort finden Sie auf der Seite Landkreis Marburg-Biedenkopf.

Gibt es im Landkreis Marburg-Biedenkopf weitere Polizeidienststellen?

Ja. Der Atlas verzeichnet im Landkreis Marburg-Biedenkopf 7 weitere Polizeidienststellen; die Links stehen weiter unten auf dieser Seite.

Wo liegt der Polizeiposten Cölbe auf der Karte?

Die Koordinaten lauten 50,8507° N, 8,7870° O. Karte und Routenlink auf dieser Seite führen zum genauen Standort.

Was passiert nach einer Festnahme?

Wer vorläufig festgenommen wird, muss spätestens am Tag nach der Festnahme einem Richter vorgeführt werden (Art. 104 Abs. 3 GG). Ordnet das Gericht Untersuchungshaft an, kommt die Person in eine Justizvollzugsanstalt.

Suche

Esc

↑ ↓ navigieren↵ öffnenEsc schließen