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Justizvollzugsanstalten, Haftorte und Polizeidienststellen in 223 Ländern, geordnet nach Land, Region und Kreis.

Dienststelle der Bundespolizei · Schwerin, Mecklenburg-Vorpommern, Deutschland

Bundespolizeirevier Schwerin

Das Bundespolizeirevier Schwerin liegt in Schwerin (Mecklenburg-Vorpommern). In Schwerin verzeichnet der Atlas 6 weitere Polizeidienststellen. Auf dieser Seite finden Sie die Anschrift, die Telefonnummer und die offizielle Website sowie eine interaktive Karte. Der nächstgelegene Eintrag im Atlas ist die Polizeistation Marienplatz – Schwerin, etwa 730 Meter entfernt.

Lage

Lage auf der Karte

Schwerin · sieben Einträge auf der Karte

Angaben

Angaben zur Einrichtung

Art
Dienststelle der Bundespolizei
Kreis
Schwerin
Bundesland
Mecklenburg-Vorpommern
Land
Deutschland
In der Nähe

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Alle Einträge: Schwerin

Fragen

Häufig gestellte Fragen

Welche Anschrift hat das Bundespolizeirevier Schwerin?

Die Anschrift lautet: Grunthalplatz 3-4, 19053 Schwerin.

Welche Telefonnummer hat das Bundespolizeirevier Schwerin?

Die hinterlegte Telefonnummer lautet 0385590100. Rufnummern können sich ändern; maßgeblich sind die Angaben auf der offiziellen Website der Einrichtung.

In welchem Kreis liegt das Bundespolizeirevier Schwerin?

Das Bundespolizeirevier Schwerin liegt in Schwerin (Mecklenburg-Vorpommern). Alle Einträge dort finden Sie auf der Seite Schwerin.

Gibt es in Schwerin weitere Polizeidienststellen?

Ja. Der Atlas verzeichnet in Schwerin 6 weitere Polizeidienststellen; die Links stehen weiter unten auf dieser Seite.

Wo liegt das Bundespolizeirevier Schwerin auf der Karte?

Die Koordinaten lauten 53,6352° N, 11,4080° O. Karte und Routenlink auf dieser Seite führen zum genauen Standort.

Hat das Bundespolizeirevier Schwerin eine offizielle Website oder E-Mail-Adresse?

Der Link zur offiziellen Website steht auf dieser Seite; die hinterlegte E-Mail-Adresse lautet bpolr.schwerin@polizei.bund.de. Für allgemeine Anfragen eignen sich diese Wege, für Eiliges das Telefon.

Was passiert nach einer Festnahme?

Wer vorläufig festgenommen wird, muss spätestens am Tag nach der Festnahme einem Richter vorgeführt werden (Art. 104 Abs. 3 GG). Ordnet das Gericht Untersuchungshaft an, kommt die Person in eine Justizvollzugsanstalt.

Wie erstatte ich eine Anzeige?

Im Notfall wählen Sie 110. Eine Anzeige können Sie bei jeder Polizeidienststelle, bei der Staatsanwaltschaft oder online über die Onlinewache der Landespolizei erstatten. Das Bundespolizeirevier Schwerin erreichen Sie unter 0385590100. Die Anschrift lautet: Grunthalplatz 3-4, 19053 Schwerin.

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