Lage auf der Karte
Landkreis Cuxhaven · 15 Einträge auf der Karte
Angaben zur Einrichtung
- Art
- Dienststelle der Landespolizei
- Kreis
- Landkreis Cuxhaven
- Bundesland
- Niedersachsen
- Land
- Deutschland
Weitere Einträge: Landkreis Cuxhaven
- Bundespolizei See – CuxhavenDienststelle der Bundespolizei
- Bundespolizeiinspektion See CuxhavenDienststelle der Bundespolizei
- Polizei BeverstedtDienststelle der Landespolizei
- Polizei CadenbergeDienststelle der Landespolizei
- Polizeiinspektion CuxhavenDienststelle der Landespolizei
- Polizeikommissariat Geestland Einsatz- und StreifendienstDienststelle der Landespolizei
- Polizeikommissariat HemmoorDienststelle der Landespolizei
- Polizeirevier Langen – GeestlandDienststelle der Landespolizei
- Polizeistation Altenwalde – CuxhavenDienststelle der Landespolizei
- Polizeistation Dorum – Wurster NordseeküsteDienststelle der Landespolizei
- Polizeistation HagenDienststelle der Landespolizei
- Polizeistation LamstedtDienststelle der Landespolizei
- Polizeistation LoxstedtDienststelle der Landespolizei
- Wasserschutzpolizeirevier 4 – CuxhavenDienststelle der Landespolizei
Häufig gestellte Fragen
Welche Anschrift hat die Polizeistation Bad Bederkesa?
Die Anschrift lautet: Am Markt 4, 27624 Geestland (Landkreis Cuxhaven, Niedersachsen).
Wie erstatte ich eine Anzeige?
Im Notfall wählen Sie 110. Eine Anzeige können Sie bei jeder Polizeidienststelle, bei der Staatsanwaltschaft oder online über die Onlinewache der Landespolizei erstatten. Die Anschrift lautet: Am Markt 4, 27624 Geestland.
In welchem Kreis liegt die Polizeistation Bad Bederkesa?
Die Polizeistation Bad Bederkesa liegt in Geestland im Landkreis Cuxhaven (Niedersachsen). Alle Einträge dort finden Sie auf der Seite Landkreis Cuxhaven.
Gibt es im Landkreis Cuxhaven weitere Polizeidienststellen?
Ja. Der Atlas verzeichnet im Landkreis Cuxhaven 14 weitere Polizeidienststellen; die Links stehen weiter unten auf dieser Seite.
Wo liegt die Polizeistation Bad Bederkesa auf der Karte?
Die Koordinaten lauten 53,6250° N, 8,8421° O. Karte und Routenlink auf dieser Seite führen zum genauen Standort.
Was passiert nach einer Festnahme?
Wer vorläufig festgenommen wird, muss spätestens am Tag nach der Festnahme einem Richter vorgeführt werden (Art. 104 Abs. 3 GG). Ordnet das Gericht Untersuchungshaft an, kommt die Person in eine Justizvollzugsanstalt.