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Justizvollzugsanstalten, Haftorte und Polizeidienststellen in 223 Ländern, geordnet nach Land, Region und Kreis.

Dienststelle der Landespolizei · Landkreis Holzminden, Niedersachsen, Deutschland

Polizeistation Boffzen

Die Polizeistation Boffzen befindet sich im Landkreis Holzminden (Niedersachsen). Im Landkreis Holzminden verzeichnet der Atlas 4 weitere Polizeidienststellen. Auf dieser Seite finden Sie die Anschrift und die Telefonnummer sowie eine interaktive Karte. Der nächstgelegene Eintrag im Atlas ist das Polizeikommissariat Holzminden, etwa 10 km entfernt.

Lage

Lage auf der Karte

Landkreis Holzminden · fünf Einträge auf der Karte

Angaben

Angaben zur Einrichtung

Art
Dienststelle der Landespolizei
Kreis
Landkreis Holzminden
Bundesland
Niedersachsen
Land
Deutschland
In der Nähe

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Alle Einträge: Landkreis Holzminden

Fragen

Häufig gestellte Fragen

Wo befindet sich die Polizeistation Boffzen?

Die Anschrift lautet: Heinrich-Ohm-Straße 22, 37691 Boffzen (Landkreis Holzminden, Niedersachsen).

Wie erreiche ich die Polizeistation Boffzen telefonisch?

Die hinterlegte Telefonnummer lautet 05271 694820. Rufnummern können sich ändern; maßgeblich sind die Angaben der Einrichtung.

Wie erstatte ich eine Anzeige?

Im Notfall wählen Sie 110. Eine Anzeige können Sie bei jeder Polizeidienststelle, bei der Staatsanwaltschaft oder online über die Onlinewache der Landespolizei erstatten. Die Polizeistation Boffzen erreichen Sie unter 05271 694820. Die Anschrift lautet: Heinrich-Ohm-Straße 22, 37691 Boffzen.

In welchem Kreis liegt die Polizeistation Boffzen?

Die Polizeistation Boffzen liegt im Landkreis Holzminden (Niedersachsen). Alle Einträge dort finden Sie auf der Seite Landkreis Holzminden.

Gibt es im Landkreis Holzminden weitere Polizeidienststellen?

Ja. Der Atlas verzeichnet im Landkreis Holzminden 4 weitere Polizeidienststellen; die Links stehen weiter unten auf dieser Seite.

Wo liegt die Polizeistation Boffzen auf der Karte?

Die Koordinaten lauten 51,7472° N, 9,3888° O. Karte und Routenlink auf dieser Seite führen zum genauen Standort.

Was passiert nach einer Festnahme?

Wer vorläufig festgenommen wird, muss spätestens am Tag nach der Festnahme einem Richter vorgeführt werden (Art. 104 Abs. 3 GG). Ordnet das Gericht Untersuchungshaft an, kommt die Person in eine Justizvollzugsanstalt.

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