Lage auf der Karte
Landkreis Lüneburg · zwölf Einträge auf der Karte
Angaben zur Einrichtung
- Art
- Dienststelle der Landespolizei
- Kreis
- Landkreis Lüneburg
- Bundesland
- Niedersachsen
- Land
- Deutschland
Weitere Einträge: Landkreis Lüneburg
- Bundespolizeirevier LüneburgDienststelle der Bundespolizei
- Polizeiinspektion Lüneburg/Lüchow-Dannenberg/UelzenDienststelle der Landespolizei
- Polizeistation AdendorfDienststelle der Landespolizei
- Polizeistation AmelinghausenDienststelle der Landespolizei
- Polizeistation BardowickDienststelle der Landespolizei
- Polizeistation BarendorfDienststelle der Landespolizei
- Polizeistation BleckedeDienststelle der Landespolizei
- Polizeistation DahlenburgDienststelle der Landespolizei
- Polizeistation NeuhausDienststelle der Landespolizei
- Polizeistation ReppenstedtDienststelle der Landespolizei
- Zollhundeschule – BleckedeDienststelle der Landespolizei
Häufig gestellte Fragen
Wo befindet sich die Polizeistation Melbeck?
Die Anschrift lautet: Am Diemel 17, 21406 Melbeck (Landkreis Lüneburg, Niedersachsen).
Wie erreiche ich die Polizeistation Melbeck telefonisch?
Die hinterlegte Telefonnummer lautet 04134 909440. Rufnummern können sich ändern; maßgeblich sind die Angaben der Einrichtung.
Wie erstatte ich eine Anzeige?
Im Notfall wählen Sie 110. Eine Anzeige können Sie bei jeder Polizeidienststelle, bei der Staatsanwaltschaft oder online über die Onlinewache der Landespolizei erstatten. Die Polizeistation Melbeck erreichen Sie unter 04134 909440. Die Anschrift lautet: Am Diemel 17, 21406 Melbeck.
In welchem Kreis liegt die Polizeistation Melbeck?
Die Polizeistation Melbeck liegt im Landkreis Lüneburg (Niedersachsen). Alle Einträge dort finden Sie auf der Seite Landkreis Lüneburg.
Gibt es im Landkreis Lüneburg weitere Polizeidienststellen?
Ja. Der Atlas verzeichnet im Landkreis Lüneburg 11 weitere Polizeidienststellen; die Links stehen weiter unten auf dieser Seite.
Wo liegt die Polizeistation Melbeck auf der Karte?
Die Koordinaten lauten 53,1806° N, 10,4002° O. Karte und Routenlink auf dieser Seite führen zum genauen Standort.
Was passiert nach einer Festnahme?
Wer vorläufig festgenommen wird, muss spätestens am Tag nach der Festnahme einem Richter vorgeführt werden (Art. 104 Abs. 3 GG). Ordnet das Gericht Untersuchungshaft an, kommt die Person in eine Justizvollzugsanstalt.