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Justizvollzugsanstalten, Haftorte und Polizeidienststellen in 223 Ländern, geordnet nach Land, Region und Kreis.

Dienststelle der Landespolizei · Osnabrück, Niedersachsen, Deutschland

Polizeiinspektion Osnabrück - Zentraler Verkehrsdienst

Die Polizeiinspektion Osnabrück - Zentraler Verkehrsdienst liegt in Osnabrück (Niedersachsen). In Osnabrück verzeichnet der Atlas 9 weitere Polizeidienststellen. Auf dieser Seite finden Sie die Anschrift, die Telefonnummer und die offizielle Website sowie eine interaktive Karte. Der nächstgelegene Eintrag im Atlas ist die Polizeiwache Kollegienwall – Osnabrück, etwa 1,8 km entfernt.

Lage

Lage auf der Karte

Osnabrück · zehn Einträge auf der Karte

Angaben

Angaben zur Einrichtung

Art
Dienststelle der Landespolizei
Träger
Polizei Niedersachsen
Kreis
Osnabrück
Bundesland
Niedersachsen
Land
Deutschland
In der Nähe

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Alle Einträge: Osnabrück

Fragen

Häufig gestellte Fragen

Welche Anschrift hat die Polizeiinspektion Osnabrück - Zentraler Verkehrsdienst?

Die Anschrift lautet: Augustenburger Straße 62, 49078 Osnabrück.

Welche Telefonnummer hat die Polizeiinspektion Osnabrück - Zentraler Verkehrsdienst?

Die hinterlegte Telefonnummer lautet 0541 327-2515. Rufnummern können sich ändern; maßgeblich sind die Angaben auf der offiziellen Website der Einrichtung.

In welchem Kreis liegt die Polizeiinspektion Osnabrück - Zentraler Verkehrsdienst?

Die Polizeiinspektion Osnabrück - Zentraler Verkehrsdienst liegt in Osnabrück (Niedersachsen). Alle Einträge dort finden Sie auf der Seite Osnabrück.

Gibt es in Osnabrück weitere Polizeidienststellen?

Ja. Der Atlas verzeichnet in Osnabrück 9 weitere Polizeidienststellen; die Links stehen weiter unten auf dieser Seite.

Wo liegt die Polizeiinspektion Osnabrück - Zentraler Verkehrsdienst auf der Karte?

Die Koordinaten lauten 52,2734° N, 8,0264° O. Karte und Routenlink auf dieser Seite führen zum genauen Standort.

Hat die Polizeiinspektion Osnabrück - Zentraler Verkehrsdienst eine offizielle Website oder E-Mail-Adresse?

Der Link zur offiziellen Website steht auf dieser Seite. Für allgemeine Anfragen eignen sich diese Wege, für Eiliges das Telefon.

Was passiert nach einer Festnahme?

Wer vorläufig festgenommen wird, muss spätestens am Tag nach der Festnahme einem Richter vorgeführt werden (Art. 104 Abs. 3 GG). Ordnet das Gericht Untersuchungshaft an, kommt die Person in eine Justizvollzugsanstalt.

Wie erstatte ich eine Anzeige?

Im Notfall wählen Sie 110. Eine Anzeige können Sie bei jeder Polizeidienststelle, bei der Staatsanwaltschaft oder online über die Onlinewache der Landespolizei erstatten. Die Polizeiinspektion Osnabrück - Zentraler Verkehrsdienst erreichen Sie unter 0541 327-2515. Die Anschrift lautet: Augustenburger Straße 62, 49078 Osnabrück.

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