Lage auf der Karte
Osnabrück · zehn Einträge auf der Karte
Angaben zur Einrichtung
- Art
- Dienststelle der Landespolizei
- Träger
- Polizei Niedersachsen
- Kreis
- Osnabrück
- Bundesland
- Niedersachsen
- Land
- Deutschland
Weitere Einträge: Osnabrück
- Bundespolizeirevier OsnabrückDienststelle der Bundespolizei
- Polizeistation Eversburg – OsnabrückDienststelle der Landespolizei
- Polizeistation Haste – OsnabrückDienststelle der Landespolizei
- Polizeistation Schinkel – OsnabrückDienststelle der Landespolizei
- Polizeistation Sutthausen – OsnabrückDienststelle der Landespolizei
- Polizeistation Voxtrup/LüstringenDienststelle der Landespolizei
- Polizeiwache Kollegienwall – OsnabrückDienststelle der Landespolizei
- Polizeiwache Winkelhausenstraße – OsnabrückDienststelle der Landespolizei
- Zentraler Kriminaldienst OsnabrückDienststelle der Landespolizei
Häufig gestellte Fragen
Welche Anschrift hat die Polizeiinspektion Osnabrück - Zentraler Verkehrsdienst?
Die Anschrift lautet: Augustenburger Straße 62, 49078 Osnabrück.
Welche Telefonnummer hat die Polizeiinspektion Osnabrück - Zentraler Verkehrsdienst?
Die hinterlegte Telefonnummer lautet 0541 327-2515. Rufnummern können sich ändern; maßgeblich sind die Angaben auf der offiziellen Website der Einrichtung.
In welchem Kreis liegt die Polizeiinspektion Osnabrück - Zentraler Verkehrsdienst?
Die Polizeiinspektion Osnabrück - Zentraler Verkehrsdienst liegt in Osnabrück (Niedersachsen). Alle Einträge dort finden Sie auf der Seite Osnabrück.
Gibt es in Osnabrück weitere Polizeidienststellen?
Ja. Der Atlas verzeichnet in Osnabrück 9 weitere Polizeidienststellen; die Links stehen weiter unten auf dieser Seite.
Wo liegt die Polizeiinspektion Osnabrück - Zentraler Verkehrsdienst auf der Karte?
Die Koordinaten lauten 52,2734° N, 8,0264° O. Karte und Routenlink auf dieser Seite führen zum genauen Standort.
Hat die Polizeiinspektion Osnabrück - Zentraler Verkehrsdienst eine offizielle Website oder E-Mail-Adresse?
Der Link zur offiziellen Website steht auf dieser Seite. Für allgemeine Anfragen eignen sich diese Wege, für Eiliges das Telefon.
Was passiert nach einer Festnahme?
Wer vorläufig festgenommen wird, muss spätestens am Tag nach der Festnahme einem Richter vorgeführt werden (Art. 104 Abs. 3 GG). Ordnet das Gericht Untersuchungshaft an, kommt die Person in eine Justizvollzugsanstalt.
Wie erstatte ich eine Anzeige?
Im Notfall wählen Sie 110. Eine Anzeige können Sie bei jeder Polizeidienststelle, bei der Staatsanwaltschaft oder online über die Onlinewache der Landespolizei erstatten. Die Polizeiinspektion Osnabrück - Zentraler Verkehrsdienst erreichen Sie unter 0541 327-2515. Die Anschrift lautet: Augustenburger Straße 62, 49078 Osnabrück.