Lage auf der Karte
Landkreis Osnabrück · 19 Einträge auf der Karte
Angaben zur Einrichtung
- Art
- Dienststelle der Landespolizei
- Kreis
- Landkreis Osnabrück
- Bundesland
- Niedersachsen
- Land
- Deutschland
Weitere Einträge: Landkreis Osnabrück
- Autobahnpolizei BramscheDienststelle der Landespolizei
- Polizei BohmteDienststelle der Landespolizei
- Polizei MelleDienststelle der Landespolizei
- Polizeikommissariat BersenbrückDienststelle der Landespolizei
- Polizeikommissariat GeorgsmarienhütteDienststelle der Landespolizei
- Polizeistation BadbergenDienststelle der Landespolizei
- Polizeistation AlfhausenDienststelle der Landespolizei
- Polizeistation Bad EssenDienststelle der Landespolizei
- Polizeistation Bad IburgDienststelle der Landespolizei
- Polizeistation BelmDienststelle der Landespolizei
- Polizeistation BissendorfDienststelle der Landespolizei
- Polizeistation DissenDienststelle der Landespolizei
- Polizeistation FürstenauDienststelle der Landespolizei
- Polizeistation GlandorfDienststelle der Landespolizei
- Polizeistation Hagen a. T. W.Dienststelle der Landespolizei
- Polizeistation HasbergenDienststelle der Landespolizei
Häufig gestellte Fragen
Wo befindet sich das Polizeikommissariat Bramsche?
Die Anschrift lautet: Osnabrücker Straße 40, 49565 Bramsche.
Wie erstatte ich eine Anzeige?
Im Notfall wählen Sie 110. Eine Anzeige können Sie bei jeder Polizeidienststelle, bei der Staatsanwaltschaft oder online über die Onlinewache der Landespolizei erstatten. Die Anschrift lautet: Osnabrücker Straße 40, 49565 Bramsche.
In welchem Kreis liegt das Polizeikommissariat Bramsche?
Das Polizeikommissariat Bramsche liegt im Landkreis Osnabrück (Niedersachsen). Alle Einträge dort finden Sie auf der Seite Landkreis Osnabrück.
Gibt es im Landkreis Osnabrück weitere Polizeidienststellen?
Ja. Der Atlas verzeichnet im Landkreis Osnabrück 18 weitere Polizeidienststellen; die Links stehen weiter unten auf dieser Seite.
Wo liegt das Polizeikommissariat Bramsche auf der Karte?
Die Koordinaten lauten 52,4004° N, 7,9896° O. Karte und Routenlink auf dieser Seite führen zum genauen Standort.
Was passiert nach einer Festnahme?
Wer vorläufig festgenommen wird, muss spätestens am Tag nach der Festnahme einem Richter vorgeführt werden (Art. 104 Abs. 3 GG). Ordnet das Gericht Untersuchungshaft an, kommt die Person in eine Justizvollzugsanstalt.