Lage auf der Karte
Landkreis Osterholz · sieben Einträge auf der Karte
Angaben zur Einrichtung
- Art
- Dienststelle der Landespolizei
- Träger
- Polizei Niedersachsen
- Kreis
- Landkreis Osterholz
- Bundesland
- Niedersachsen
- Land
- Deutschland
Weitere Einträge: Landkreis Osterholz
- Polizeistation GrasbergDienststelle der Landespolizei
- Polizeistation HambergenDienststelle der Landespolizei
- Polizeistation LilienthalDienststelle der Landespolizei
- Polizeistation RitterhudeDienststelle der Landespolizei
- Polizeistation SchwanewedeDienststelle der Landespolizei
- Polizeistation WorpswedeDienststelle der Landespolizei
Häufig gestellte Fragen
Welche Anschrift hat das Polizeikommissariat Osterholz?
Die Anschrift lautet: Pappstraße 6, 27711 Osterholz-Scharmbeck.
Welche Telefonnummer hat das Polizeikommissariat Osterholz?
Die hinterlegte Telefonnummer lautet 04791 307-0. Rufnummern können sich ändern; maßgeblich sind die Angaben der Einrichtung.
Wie erstatte ich eine Anzeige?
Im Notfall wählen Sie 110. Eine Anzeige können Sie bei jeder Polizeidienststelle, bei der Staatsanwaltschaft oder online über die Onlinewache der Landespolizei erstatten. Das Polizeikommissariat Osterholz erreichen Sie unter 04791 307-0. Die Anschrift lautet: Pappstraße 6, 27711 Osterholz-Scharmbeck.
In welchem Kreis liegt das Polizeikommissariat Osterholz?
Das Polizeikommissariat Osterholz liegt in Osterholz-Scharmbeck im Landkreis Osterholz (Niedersachsen). Alle Einträge dort finden Sie auf der Seite Landkreis Osterholz.
Gibt es im Landkreis Osterholz weitere Polizeidienststellen?
Ja. Der Atlas verzeichnet im Landkreis Osterholz 6 weitere Polizeidienststellen; die Links stehen weiter unten auf dieser Seite.
Wo liegt das Polizeikommissariat Osterholz auf der Karte?
Die Koordinaten lauten 53,2256° N, 8,7983° O. Karte und Routenlink auf dieser Seite führen zum genauen Standort.
Was passiert nach einer Festnahme?
Wer vorläufig festgenommen wird, muss spätestens am Tag nach der Festnahme einem Richter vorgeführt werden (Art. 104 Abs. 3 GG). Ordnet das Gericht Untersuchungshaft an, kommt die Person in eine Justizvollzugsanstalt.