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Justizvollzugsanstalten, Haftorte und Polizeidienststellen in 223 Ländern, geordnet nach Land, Region und Kreis.

Dienststelle der Landespolizei · Landkreis Wesermarsch, Niedersachsen, Deutschland

Polizeistation Elsfleth

Die Polizeistation Elsfleth befindet sich im Landkreis Wesermarsch (Niedersachsen). Im Landkreis Wesermarsch verzeichnet der Atlas 8 weitere Polizeidienststellen. Auf dieser Seite finden Sie die Anschrift und die Telefonnummer sowie eine interaktive Karte. Der nächstgelegene Eintrag im Atlas ist die Polizeistation Berne, etwa 6,1 km entfernt.

Lage

Lage auf der Karte

Landkreis Wesermarsch · neun Einträge auf der Karte

Angaben

Angaben zur Einrichtung

Art
Dienststelle der Landespolizei
Kreis
Landkreis Wesermarsch
Bundesland
Niedersachsen
Land
Deutschland
In der Nähe

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Alle Einträge: Landkreis Wesermarsch

Fragen

Häufig gestellte Fragen

Wo befindet sich die Polizeistation Elsfleth?

Die Anschrift lautet: Rittersweg 6a, 26931 Elsfleth (Landkreis Wesermarsch, Niedersachsen).

Wie erreiche ich die Polizeistation Elsfleth telefonisch?

Die hinterlegte Telefonnummer lautet 04404 95485-0. Rufnummern können sich ändern; maßgeblich sind die Angaben der Einrichtung.

Wie erstatte ich eine Anzeige?

Im Notfall wählen Sie 110. Eine Anzeige können Sie bei jeder Polizeidienststelle, bei der Staatsanwaltschaft oder online über die Onlinewache der Landespolizei erstatten. Die Polizeistation Elsfleth erreichen Sie unter 04404 95485-0. Die Anschrift lautet: Rittersweg 6a, 26931 Elsfleth.

In welchem Kreis liegt die Polizeistation Elsfleth?

Die Polizeistation Elsfleth liegt im Landkreis Wesermarsch (Niedersachsen). Alle Einträge dort finden Sie auf der Seite Landkreis Wesermarsch.

Gibt es im Landkreis Wesermarsch weitere Polizeidienststellen?

Ja. Der Atlas verzeichnet im Landkreis Wesermarsch 8 weitere Polizeidienststellen; die Links stehen weiter unten auf dieser Seite.

Wo liegt die Polizeistation Elsfleth auf der Karte?

Die Koordinaten lauten 53,2360° N, 8,4610° O. Karte und Routenlink auf dieser Seite führen zum genauen Standort.

Was passiert nach einer Festnahme?

Wer vorläufig festgenommen wird, muss spätestens am Tag nach der Festnahme einem Richter vorgeführt werden (Art. 104 Abs. 3 GG). Ordnet das Gericht Untersuchungshaft an, kommt die Person in eine Justizvollzugsanstalt.

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