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Justizvollzugsanstalten, Haftorte und Polizeidienststellen in 223 Ländern, geordnet nach Land, Region und Kreis.

Dienststelle der Landespolizei · Landkreis Wittmund, Niedersachsen, Deutschland

Polizeistation Spiekeroog

Die Polizeistation Spiekeroog befindet sich im Landkreis Wittmund (Niedersachsen). Im Landkreis Wittmund verzeichnet der Atlas 3 weitere Polizeidienststellen. Auf dieser Seite finden Sie die Anschrift und die Telefonnummer sowie eine interaktive Karte. Der nächstgelegene Eintrag im Atlas ist das Polizeikommissariat Wittmund, etwa 23 km entfernt.

Lage

Lage auf der Karte

Landkreis Wittmund · vier Einträge auf der Karte

Angaben

Angaben zur Einrichtung

Art
Dienststelle der Landespolizei
Kreis
Landkreis Wittmund
Bundesland
Niedersachsen
Land
Deutschland
In der Nähe

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Fragen

Häufig gestellte Fragen

Wo befindet sich die Polizeistation Spiekeroog?

Die Anschrift lautet: Tranpad 3, 26474 Spiekeroog (Landkreis Wittmund, Niedersachsen).

Wie erreiche ich die Polizeistation Spiekeroog telefonisch?

Die hinterlegte Telefonnummer lautet 04976 706770. Rufnummern können sich ändern; maßgeblich sind die Angaben der Einrichtung.

Wie erstatte ich eine Anzeige?

Im Notfall wählen Sie 110. Eine Anzeige können Sie bei jeder Polizeidienststelle, bei der Staatsanwaltschaft oder online über die Onlinewache der Landespolizei erstatten. Die Polizeistation Spiekeroog erreichen Sie unter 04976 706770. Die Anschrift lautet: Tranpad 3, 26474 Spiekeroog.

In welchem Kreis liegt die Polizeistation Spiekeroog?

Die Polizeistation Spiekeroog liegt im Landkreis Wittmund (Niedersachsen). Alle Einträge dort finden Sie auf der Seite Landkreis Wittmund.

Gibt es im Landkreis Wittmund weitere Polizeidienststellen?

Ja. Der Atlas verzeichnet im Landkreis Wittmund 3 weitere Polizeidienststellen; die Links stehen weiter unten auf dieser Seite.

Wo liegt die Polizeistation Spiekeroog auf der Karte?

Die Koordinaten lauten 53,7718° N, 7,6996° O. Karte und Routenlink auf dieser Seite führen zum genauen Standort.

Was passiert nach einer Festnahme?

Wer vorläufig festgenommen wird, muss spätestens am Tag nach der Festnahme einem Richter vorgeführt werden (Art. 104 Abs. 3 GG). Ordnet das Gericht Untersuchungshaft an, kommt die Person in eine Justizvollzugsanstalt.

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