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Justizvollzugsanstalten, Haftorte und Polizeidienststellen in 223 Ländern, geordnet nach Land, Region und Kreis.

Dienststelle der Landespolizei · Kreis Borken, Nordrhein-Westfalen, Deutschland

Polizei Nordrhein-Westfalen – Gescher

Die Polizei Nordrhein-Westfalen – Gescher befindet sich im Kreis Borken (Nordrhein-Westfalen). Im Kreis Borken verzeichnet der Atlas 10 weitere Polizeidienststellen. Auf dieser Seite finden Sie die Anschrift sowie eine interaktive Karte. Der nächstgelegene Eintrag im Atlas ist die Polizei Nordrhein-Westfalen – Velen, etwa 7,1 km entfernt.

Lage

Lage auf der Karte

Kreis Borken · elf Einträge auf der Karte

Angaben

Angaben zur Einrichtung

Art
Dienststelle der Landespolizei
Träger
Polizei Nordrhein-Westfalen
Kreis
Kreis Borken
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Land
Deutschland
In der Nähe

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Alle Einträge: Kreis Borken

Fragen

Häufig gestellte Fragen

Wo befindet sich die Polizei Nordrhein-Westfalen – Gescher?

Die Anschrift lautet: Katharinenstraße 3, 48712 Gescher (Kreis Borken, Nordrhein-Westfalen).

Wie erstatte ich eine Anzeige?

Im Notfall wählen Sie 110. Eine Anzeige können Sie bei jeder Polizeidienststelle, bei der Staatsanwaltschaft oder online über die Onlinewache der Landespolizei erstatten. Die Anschrift lautet: Katharinenstraße 3, 48712 Gescher.

In welchem Kreis liegt die Polizei Nordrhein-Westfalen – Gescher?

Die Polizei Nordrhein-Westfalen – Gescher liegt im Kreis Borken (Nordrhein-Westfalen). Alle Einträge dort finden Sie auf der Seite Kreis Borken.

Gibt es im Kreis Borken weitere Polizeidienststellen?

Ja. Der Atlas verzeichnet im Kreis Borken 10 weitere Polizeidienststellen; die Links stehen weiter unten auf dieser Seite.

Wo liegt die Polizei Nordrhein-Westfalen – Gescher auf der Karte?

Die Koordinaten lauten 51,9562° N, 7,0074° O. Karte und Routenlink auf dieser Seite führen zum genauen Standort.

Was passiert nach einer Festnahme?

Wer vorläufig festgenommen wird, muss spätestens am Tag nach der Festnahme einem Richter vorgeführt werden (Art. 104 Abs. 3 GG). Ordnet das Gericht Untersuchungshaft an, kommt die Person in eine Justizvollzugsanstalt.

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