Weltweite Abdeckung

160.116

Justizvollzugsanstalten, Haftorte und Polizeidienststellen in 223 Ländern, geordnet nach Land, Region und Kreis.

Dienststelle der Landespolizei · Kreis Heinsberg, Nordrhein-Westfalen, Deutschland

Bezirksdienst Heinsberg

Der Bezirksdienst Heinsberg ist eine Dienststelle der Landespolizei im Kreis Heinsberg (Nordrhein-Westfalen). Im Kreis Heinsberg verzeichnet der Atlas 15 weitere Polizeidienststellen. Auf dieser Seite finden Sie die Anschrift und die Telefonnummer sowie eine interaktive Karte. Auf demselben Gelände liegt die Kreispolizeibehörde Heinsberg.

Lage

Lage auf der Karte

Kreis Heinsberg · 17 Einträge auf der Karte

Angaben

Angaben zur Einrichtung

Art
Dienststelle der Landespolizei
Kreis
Kreis Heinsberg
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Land
Deutschland
In der Nähe

Weitere Einträge: Kreis Heinsberg

Alle Einträge: Kreis Heinsberg

Fragen

Häufig gestellte Fragen

Wo befindet sich der Bezirksdienst Heinsberg?

Die Anschrift lautet: Carl-Severing-Straße 1, 52525 Heinsberg.

Wie erreiche ich den Bezirksdienst Heinsberg telefonisch?

Die hinterlegte Telefonnummer lautet 02452 9200. Rufnummern können sich ändern; maßgeblich sind die Angaben der Einrichtung.

Wie erstatte ich eine Anzeige?

Im Notfall wählen Sie 110. Eine Anzeige können Sie bei jeder Polizeidienststelle, bei der Staatsanwaltschaft oder online über die Onlinewache der Landespolizei erstatten. Den Bezirksdienst Heinsberg erreichen Sie unter 02452 9200. Die Anschrift lautet: Carl-Severing-Straße 1, 52525 Heinsberg.

In welchem Kreis liegt der Bezirksdienst Heinsberg?

Der Bezirksdienst Heinsberg liegt im Kreis Heinsberg (Nordrhein-Westfalen). Alle Einträge dort finden Sie auf der Seite Kreis Heinsberg.

Gibt es im Kreis Heinsberg weitere Polizeidienststellen?

Ja. Der Atlas verzeichnet im Kreis Heinsberg 15 weitere Polizeidienststellen; die Links stehen weiter unten auf dieser Seite.

Wo liegt der Bezirksdienst Heinsberg auf der Karte?

Die Koordinaten lauten 51,0602° N, 6,1065° O. Karte und Routenlink auf dieser Seite führen zum genauen Standort.

Was passiert nach einer Festnahme?

Wer vorläufig festgenommen wird, muss spätestens am Tag nach der Festnahme einem Richter vorgeführt werden (Art. 104 Abs. 3 GG). Ordnet das Gericht Untersuchungshaft an, kommt die Person in eine Justizvollzugsanstalt. Die nächstgelegene Einrichtung des Justizvollzugs im Atlas ist die Justizvollzugsanstalt Heinsberg (etwa 1,8 km).

Suche

Esc

↑ ↓ navigieren↵ öffnenEsc schließen