Lage auf der Karte
Mülheim an der Ruhr · sieben Einträge auf der Karte
Angaben zur Einrichtung
- Art
- Dienststelle der Landespolizei
- Kreis
- Mülheim an der Ruhr
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Land
- Deutschland
Weitere Einträge: Mülheim an der Ruhr
- Autobahnpolizei Mülheim an der RuhrDienststelle der Landespolizei
- Polizei (Bezirksdienst Dümpten)Dienststelle der Landespolizei
- Polizei (Bezirksdienst Speldorf)Dienststelle der Landespolizei
- Polizei (Bezirksdienst Styrum)Dienststelle der Landespolizei
- Polizeiinspektion Mülheim an der RuhrDienststelle der Landespolizei
- Stadtwache Rechtsruhr-SüdDienststelle der Landespolizei
Häufig gestellte Fragen
Wo befindet sich die Polizeiwache Mülheim an der Ruhr?
Die Anschrift lautet: Von-Bock-Straße 50, 45468 Mülheim an der Ruhr.
Wie erreiche ich die Polizeiwache Mülheim an der Ruhr telefonisch?
Die hinterlegte Telefonnummer lautet 0201 8290. Rufnummern können sich ändern; maßgeblich sind die Angaben auf der offiziellen Website der Einrichtung.
Wie erstatte ich eine Anzeige?
Im Notfall wählen Sie 110. Eine Anzeige können Sie bei jeder Polizeidienststelle, bei der Staatsanwaltschaft oder online über die Onlinewache der Landespolizei erstatten. Die Polizeiwache Mülheim an der Ruhr erreichen Sie unter 0201 8290. Die Anschrift lautet: Von-Bock-Straße 50, 45468 Mülheim an der Ruhr.
In welchem Kreis liegt die Polizeiwache Mülheim an der Ruhr?
Die Polizeiwache Mülheim an der Ruhr liegt in Mülheim an der Ruhr (Nordrhein-Westfalen). Alle Einträge dort finden Sie auf der Seite Mülheim an der Ruhr.
Gibt es in Mülheim an der Ruhr weitere Polizeidienststellen?
Ja. Der Atlas verzeichnet in Mülheim an der Ruhr 6 weitere Polizeidienststellen; die Links stehen weiter unten auf dieser Seite.
Wo liegt die Polizeiwache Mülheim an der Ruhr auf der Karte?
Die Koordinaten lauten 51,4266° N, 6,8942° O. Karte und Routenlink auf dieser Seite führen zum genauen Standort.
Hat die Polizeiwache Mülheim an der Ruhr eine offizielle Website oder E-Mail-Adresse?
Der Link zur offiziellen Website steht auf dieser Seite. Für allgemeine Anfragen eignen sich diese Wege, für Eiliges das Telefon.
Was passiert nach einer Festnahme?
Wer vorläufig festgenommen wird, muss spätestens am Tag nach der Festnahme einem Richter vorgeführt werden (Art. 104 Abs. 3 GG). Ordnet das Gericht Untersuchungshaft an, kommt die Person in eine Justizvollzugsanstalt.