Lage auf der Karte
Kreis Rhein-Kreis Neuss · 16 Einträge auf der Karte
Angaben zur Einrichtung
- Art
- Dienststelle der Landespolizei
- Kreis
- Kreis Rhein-Kreis Neuss
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Land
- Deutschland
Weitere Einträge: Kreis Rhein-Kreis Neuss
- Altes Rathaus NorfDienststelle der Landespolizei
- Bezirksdienst KaarstDienststelle der Landespolizei
- Bezirksdienst WeckhovenDienststelle der Landespolizei
- Bezirksdienststelle Dormagen-HackenbroichDienststelle der Landespolizei
- Diensthundestaffel – MeerbuschDienststelle der Landespolizei
- Kreispolizeibehörde NeussDienststelle der Landespolizei
- Polizei Dormagen Bezirksdienst NievenheimDienststelle der Landespolizei
- Polizei Meerbusch Bezirksdienst OsterathDienststelle der Landespolizei
- Polizeiwache DormagenDienststelle der Landespolizei
- Polizeiwache GrevenbroichDienststelle der Landespolizei
- Polizeiwache KaarstDienststelle der Landespolizei
- Polizeiwache KorschenbroichDienststelle der Landespolizei
- Polizeiwache MeerbuschDienststelle der Landespolizei
- Polizeiwache Wevelinghoven – GrevenbroichDienststelle der Landespolizei
- Rathauswache NeussDienststelle der Landespolizei
Häufig gestellte Fragen
Wie erstatte ich eine Anzeige?
Im Notfall wählen Sie 110. Eine Anzeige können Sie bei jeder Polizeidienststelle, bei der Staatsanwaltschaft oder online über die Onlinewache der Landespolizei erstatten.
In welchem Kreis liegt die Autobahnpolizei Neuss?
Die Autobahnpolizei Neuss liegt im Kreis Rhein-Kreis Neuss (Nordrhein-Westfalen). Alle Einträge dort finden Sie auf der Seite Kreis Rhein-Kreis Neuss.
Gibt es im Kreis Rhein-Kreis Neuss weitere Polizeidienststellen?
Ja. Der Atlas verzeichnet im Kreis Rhein-Kreis Neuss 15 weitere Polizeidienststellen; die Links stehen weiter unten auf dieser Seite.
Wo liegt die Autobahnpolizei Neuss auf der Karte?
Die Koordinaten lauten 51,1845° N, 6,6780° O. Karte und Routenlink auf dieser Seite führen zum genauen Standort.
Was passiert nach einer Festnahme?
Wer vorläufig festgenommen wird, muss spätestens am Tag nach der Festnahme einem Richter vorgeführt werden (Art. 104 Abs. 3 GG). Ordnet das Gericht Untersuchungshaft an, kommt die Person in eine Justizvollzugsanstalt.