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Justizvollzugsanstalten, Haftorte und Polizeidienststellen in 223 Ländern, geordnet nach Land, Region und Kreis.

Dienststelle der Landespolizei · Kreis Siegen-Wittgenstein, Nordrhein-Westfalen, Deutschland

Treffpunkt Sicherheit

Der Treffpunkt Sicherheit ist eine Dienststelle der Landespolizei in Siegen im Kreis Siegen-Wittgenstein (Nordrhein-Westfalen). Im Kreis Siegen-Wittgenstein verzeichnet der Atlas 8 weitere Polizeidienststellen. Auf dieser Seite finden Sie die Anschrift sowie eine interaktive Karte. Der nächstgelegene Eintrag im Atlas ist die Anlaufstelle Sicherheit, etwa 120 Meter entfernt.

Lage

Lage auf der Karte

Kreis Siegen-Wittgenstein · neun Einträge auf der Karte

Angaben

Angaben zur Einrichtung

Art
Dienststelle der Landespolizei
Kreis
Kreis Siegen-Wittgenstein
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Land
Deutschland
In der Nähe

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Fragen

Häufig gestellte Fragen

Welche Anschrift hat der Treffpunkt Sicherheit?

Die Anschrift lautet: Bahnhofstraße 4, 57072 Siegen (Kreis Siegen-Wittgenstein, Nordrhein-Westfalen).

Wie erstatte ich eine Anzeige?

Im Notfall wählen Sie 110. Eine Anzeige können Sie bei jeder Polizeidienststelle, bei der Staatsanwaltschaft oder online über die Onlinewache der Landespolizei erstatten. Die Anschrift lautet: Bahnhofstraße 4, 57072 Siegen.

In welchem Kreis liegt der Treffpunkt Sicherheit?

Der Treffpunkt Sicherheit liegt in Siegen im Kreis Siegen-Wittgenstein (Nordrhein-Westfalen). Alle Einträge dort finden Sie auf der Seite Kreis Siegen-Wittgenstein.

Gibt es im Kreis Siegen-Wittgenstein weitere Polizeidienststellen?

Ja. Der Atlas verzeichnet im Kreis Siegen-Wittgenstein 8 weitere Polizeidienststellen; die Links stehen weiter unten auf dieser Seite.

Wo liegt der Treffpunkt Sicherheit auf der Karte?

Die Koordinaten lauten 50,8747° N, 8,0186° O. Karte und Routenlink auf dieser Seite führen zum genauen Standort.

Was passiert nach einer Festnahme?

Wer vorläufig festgenommen wird, muss spätestens am Tag nach der Festnahme einem Richter vorgeführt werden (Art. 104 Abs. 3 GG). Ordnet das Gericht Untersuchungshaft an, kommt die Person in eine Justizvollzugsanstalt.

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