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Justizvollzugsanstalten, Haftorte und Polizeidienststellen in 223 Ländern, geordnet nach Land, Region und Kreis.

Dienststelle der Landespolizei · Kreis Steinfurt, Nordrhein-Westfalen, Deutschland

Autobahnpolizei Lotte

Die Autobahnpolizei Lotte befindet sich im Kreis Steinfurt (Nordrhein-Westfalen). Im Kreis Steinfurt verzeichnet der Atlas 20 weitere Polizeidienststellen. Auf dieser Seite finden Sie die Anschrift und die Telefonnummer sowie eine interaktive Karte. Der nächstgelegene Eintrag im Atlas ist der Polizeiposten Westerkappeln, etwa 5,6 km entfernt.

Lage

Lage auf der Karte

Kreis Steinfurt · 21 Einträge auf der Karte

Angaben

Angaben zur Einrichtung

Art
Dienststelle der Landespolizei
Kreis
Kreis Steinfurt
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Land
Deutschland
In der Nähe

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Alle Einträge: Kreis Steinfurt

Fragen

Häufig gestellte Fragen

Wo befindet sich die Autobahnpolizei Lotte?

Die Anschrift lautet: Tecklenburger Straße 9, 49504 Lotte (Kreis Steinfurt, Nordrhein-Westfalen).

Wie erreiche ich die Autobahnpolizei Lotte telefonisch?

Die hinterlegte Telefonnummer lautet 0251 275 1462. Rufnummern können sich ändern; maßgeblich sind die Angaben der Einrichtung.

Wie erstatte ich eine Anzeige?

Im Notfall wählen Sie 110. Eine Anzeige können Sie bei jeder Polizeidienststelle, bei der Staatsanwaltschaft oder online über die Onlinewache der Landespolizei erstatten. Die Autobahnpolizei Lotte erreichen Sie unter 0251 275 1462. Die Anschrift lautet: Tecklenburger Straße 9, 49504 Lotte.

In welchem Kreis liegt die Autobahnpolizei Lotte?

Die Autobahnpolizei Lotte liegt im Kreis Steinfurt (Nordrhein-Westfalen). Alle Einträge dort finden Sie auf der Seite Kreis Steinfurt.

Gibt es im Kreis Steinfurt weitere Polizeidienststellen?

Ja. Der Atlas verzeichnet im Kreis Steinfurt 20 weitere Polizeidienststellen; die Links stehen weiter unten auf dieser Seite.

Wo liegt die Autobahnpolizei Lotte auf der Karte?

Die Koordinaten lauten 52,2655° N, 7,8987° O. Karte und Routenlink auf dieser Seite führen zum genauen Standort.

Was passiert nach einer Festnahme?

Wer vorläufig festgenommen wird, muss spätestens am Tag nach der Festnahme einem Richter vorgeführt werden (Art. 104 Abs. 3 GG). Ordnet das Gericht Untersuchungshaft an, kommt die Person in eine Justizvollzugsanstalt.

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