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Justizvollzugsanstalten, Haftorte und Polizeidienststellen in 223 Ländern, geordnet nach Land, Region und Kreis.

Dienststelle der Landespolizei · Kreis Warendorf, Nordrhein-Westfalen, Deutschland

Polizei Bezirksdienst Wadersloh

Die Polizei Bezirksdienst Wadersloh befindet sich im Kreis Warendorf (Nordrhein-Westfalen). Im Kreis Warendorf verzeichnet der Atlas 7 weitere Polizeidienststellen. Auf dieser Seite finden Sie die Telefonnummer sowie eine interaktive Karte. Der nächstgelegene Eintrag im Atlas ist die Polizei Oelde, etwa 12 km entfernt.

Lage

Lage auf der Karte

Kreis Warendorf · acht Einträge auf der Karte

Angaben

Angaben zur Einrichtung

Art
Dienststelle der Landespolizei
Kreis
Kreis Warendorf
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Land
Deutschland
In der Nähe

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Alle Einträge: Kreis Warendorf

Fragen

Häufig gestellte Fragen

Wie erreiche ich die Polizei Bezirksdienst Wadersloh telefonisch?

Die hinterlegte Telefonnummer lautet 02523 940203. Rufnummern können sich ändern; maßgeblich sind die Angaben der Einrichtung.

Wie erstatte ich eine Anzeige?

Im Notfall wählen Sie 110. Eine Anzeige können Sie bei jeder Polizeidienststelle, bei der Staatsanwaltschaft oder online über die Onlinewache der Landespolizei erstatten. Die Polizei Bezirksdienst Wadersloh erreichen Sie unter 02523 940203.

In welchem Kreis liegt die Polizei Bezirksdienst Wadersloh?

Die Polizei Bezirksdienst Wadersloh liegt im Kreis Warendorf (Nordrhein-Westfalen). Alle Einträge dort finden Sie auf der Seite Kreis Warendorf.

Gibt es im Kreis Warendorf weitere Polizeidienststellen?

Ja. Der Atlas verzeichnet im Kreis Warendorf 7 weitere Polizeidienststellen; die Links stehen weiter unten auf dieser Seite.

Wo liegt die Polizei Bezirksdienst Wadersloh auf der Karte?

Die Koordinaten lauten 51,7348° N, 8,2476° O. Karte und Routenlink auf dieser Seite führen zum genauen Standort.

Was passiert nach einer Festnahme?

Wer vorläufig festgenommen wird, muss spätestens am Tag nach der Festnahme einem Richter vorgeführt werden (Art. 104 Abs. 3 GG). Ordnet das Gericht Untersuchungshaft an, kommt die Person in eine Justizvollzugsanstalt.

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