Weltweite Abdeckung

160.116

Justizvollzugsanstalten, Haftorte und Polizeidienststellen in 223 Ländern, geordnet nach Land, Region und Kreis.

Dienststelle der Landespolizei · Landkreis Bad Kreuznach, Rheinland-Pfalz, Deutschland

Polizeidirektion Bad Kreuznach

Die Polizeidirektion Bad Kreuznach befindet sich in Rüdesheim im Landkreis Bad Kreuznach (Rheinland-Pfalz). Im Landkreis Bad Kreuznach verzeichnet der Atlas 3 weitere Polizeidienststellen. Auf dieser Seite finden Sie die Anschrift sowie eine interaktive Karte. Der nächstgelegene Eintrag im Atlas ist die Polizeiinspektion Bad Kreuznach, etwa 2,9 km entfernt.

Lage

Lage auf der Karte

Landkreis Bad Kreuznach · vier Einträge auf der Karte

Angaben

Angaben zur Einrichtung

Art
Dienststelle der Landespolizei
Träger
Polizei Rheinland-Pfalz
Kreis
Landkreis Bad Kreuznach
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Land
Deutschland
In der Nähe

Weitere Einträge: Landkreis Bad Kreuznach

Alle Einträge: Landkreis Bad Kreuznach

Fragen

Häufig gestellte Fragen

Wo befindet sich die Polizeidirektion Bad Kreuznach?

Die Anschrift lautet: Soonstraße 23, 55593 Rüdesheim (Landkreis Bad Kreuznach, Rheinland-Pfalz).

Wie erstatte ich eine Anzeige?

Im Notfall wählen Sie 110. Eine Anzeige können Sie bei jeder Polizeidienststelle, bei der Staatsanwaltschaft oder online über die Onlinewache der Landespolizei erstatten. Die Anschrift lautet: Soonstraße 23, 55593 Rüdesheim.

In welchem Kreis liegt die Polizeidirektion Bad Kreuznach?

Die Polizeidirektion Bad Kreuznach liegt in Rüdesheim im Landkreis Bad Kreuznach (Rheinland-Pfalz). Alle Einträge dort finden Sie auf der Seite Landkreis Bad Kreuznach.

Gibt es im Landkreis Bad Kreuznach weitere Polizeidienststellen?

Ja. Der Atlas verzeichnet im Landkreis Bad Kreuznach 3 weitere Polizeidienststellen; die Links stehen weiter unten auf dieser Seite.

Wo liegt die Polizeidirektion Bad Kreuznach auf der Karte?

Die Koordinaten lauten 49,8471° N, 7,8200° O. Karte und Routenlink auf dieser Seite führen zum genauen Standort.

Was passiert nach einer Festnahme?

Wer vorläufig festgenommen wird, muss spätestens am Tag nach der Festnahme einem Richter vorgeführt werden (Art. 104 Abs. 3 GG). Ordnet das Gericht Untersuchungshaft an, kommt die Person in eine Justizvollzugsanstalt.

Suche

Esc

↑ ↓ navigieren↵ öffnenEsc schließen