Lage auf der Karte
Landkreis Bernkastel-Wittlich · neun Einträge auf der Karte
Angaben zur Einrichtung
- Art
- Dienststelle der Landespolizei
- Träger
- Polizei Rheinland-Pfalz
- Kreis
- Landkreis Bernkastel-Wittlich
- Bundesland
- Rheinland-Pfalz
- Land
- Deutschland
Weitere Einträge: Landkreis Bernkastel-Wittlich
- Bereitschaftspolizei Wittlich-WengerohrDienststelle der Landespolizei
- Kriminalinspektion WittlichDienststelle der Landespolizei
- Polizeiinspektion Bernkastel-KuesDienststelle der Landespolizei
- Polizeiinspektion MorbachDienststelle der Landespolizei
- Polizeiinspektion WittlichDienststelle der Landespolizei
- Jugendstrafanstalt WittlichJugendvollzugseinrichtung
- Justizvollzugsanstalt WittlichJustizvollzugsanstalt
- Justizvollzugsschule Rheinland-PfalzJustizvollzugsanstalt
Häufig gestellte Fragen
Welche Telefonnummer hat die Polizeiwache Traben-Trarbach?
Die hinterlegte Telefonnummer lautet 06541 627-0. Rufnummern können sich ändern; maßgeblich sind die Angaben auf der offiziellen Website der Einrichtung.
Wie erstatte ich eine Anzeige?
Im Notfall wählen Sie 110. Eine Anzeige können Sie bei jeder Polizeidienststelle, bei der Staatsanwaltschaft oder online über die Onlinewache der Landespolizei erstatten. Die Polizeiwache Traben-Trarbach erreichen Sie unter 06541 627-0.
In welchem Kreis liegt die Polizeiwache Traben-Trarbach?
Die Polizeiwache Traben-Trarbach liegt im Landkreis Bernkastel-Wittlich (Rheinland-Pfalz). Alle Einträge dort finden Sie auf der Seite Landkreis Bernkastel-Wittlich.
Gibt es im Landkreis Bernkastel-Wittlich weitere Polizeidienststellen?
Ja. Der Atlas verzeichnet im Landkreis Bernkastel-Wittlich 5 weitere Polizeidienststellen; die Links stehen weiter unten auf dieser Seite.
Wo liegt die Polizeiwache Traben-Trarbach auf der Karte?
Die Koordinaten lauten 49,9566° N, 7,1235° O. Karte und Routenlink auf dieser Seite führen zum genauen Standort.
Hat die Polizeiwache Traben-Trarbach eine offizielle Website oder E-Mail-Adresse?
Der Link zur offiziellen Website steht auf dieser Seite; die hinterlegte E-Mail-Adresse lautet pwtraben-trarbach@polizei.rlp.de. Für allgemeine Anfragen eignen sich diese Wege, für Eiliges das Telefon.
Was passiert nach einer Festnahme?
Wer vorläufig festgenommen wird, muss spätestens am Tag nach der Festnahme einem Richter vorgeführt werden (Art. 104 Abs. 3 GG). Ordnet das Gericht Untersuchungshaft an, kommt die Person in eine Justizvollzugsanstalt. Die nächstgelegene Einrichtung des Justizvollzugs im Atlas ist die Justizvollzugsschule Rheinland-Pfalz (etwa 17 km).