Lage auf der Karte
Landkreis Cochem-Zell · zwei Einträge auf der Karte
Angaben zur Einrichtung
- Art
- Dienststelle der Landespolizei
- Träger
- Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
- Kreis
- Landkreis Cochem-Zell
- Bundesland
- Rheinland-Pfalz
- Land
- Deutschland
Weitere Einträge: Landkreis Cochem-Zell
Häufig gestellte Fragen
Welche Anschrift hat die Polizeiinspektion Cochem?
Die Anschrift lautet: Moselstraße 31, 56812 Cochem (Landkreis Cochem-Zell, Rheinland-Pfalz).
Welche Telefonnummer hat die Polizeiinspektion Cochem?
Die hinterlegte Telefonnummer lautet 02671 984-0. Rufnummern können sich ändern; maßgeblich sind die Angaben auf der offiziellen Website der Einrichtung.
Wie erstatte ich eine Anzeige?
Im Notfall wählen Sie 110. Eine Anzeige können Sie bei jeder Polizeidienststelle, bei der Staatsanwaltschaft oder online über die Onlinewache der Landespolizei erstatten. Die Polizeiinspektion Cochem erreichen Sie unter 02671 984-0. Die Anschrift lautet: Moselstraße 31, 56812 Cochem.
In welchem Kreis liegt die Polizeiinspektion Cochem?
Die Polizeiinspektion Cochem liegt im Landkreis Cochem-Zell (Rheinland-Pfalz). Alle Einträge dort finden Sie auf der Seite Landkreis Cochem-Zell.
Gibt es im Landkreis Cochem-Zell weitere Polizeidienststellen?
Ja. Der Atlas verzeichnet im Landkreis Cochem-Zell 1 weitere Polizeidienststelle; die Links stehen weiter unten auf dieser Seite.
Wo liegt die Polizeiinspektion Cochem auf der Karte?
Die Koordinaten lauten 50,1542° N, 7,1682° O. Karte und Routenlink auf dieser Seite führen zum genauen Standort.
Hat die Polizeiinspektion Cochem eine offizielle Website oder E-Mail-Adresse?
Der Link zur offiziellen Website steht auf dieser Seite; die hinterlegte E-Mail-Adresse lautet picochem@polizei.rlp.de. Für allgemeine Anfragen eignen sich diese Wege, für Eiliges das Telefon.
Was passiert nach einer Festnahme?
Wer vorläufig festgenommen wird, muss spätestens am Tag nach der Festnahme einem Richter vorgeführt werden (Art. 104 Abs. 3 GG). Ordnet das Gericht Untersuchungshaft an, kommt die Person in eine Justizvollzugsanstalt.