Lage auf der Karte
Koblenz · neun Einträge auf der Karte
Angaben zur Einrichtung
- Art
- Dienststelle der Landespolizei
- Träger
- Polizei Rheinland-Pfalz
- Kreis
- Koblenz
- Bundesland
- Rheinland-Pfalz
- Land
- Deutschland
Weitere Einträge: Koblenz
- 3. Einsatzhundertschaft Polizei Rheinland-PfalzDienststelle der Landespolizei
- Bundespolizei Hbf KoblenzDienststelle der Bundespolizei
- Bundespolizeirevier KoblenzDienststelle der Bundespolizei
- Polizeiinspektion 2 – KoblenzDienststelle der Landespolizei
- Polizeipräsidium KoblenzDienststelle der Landespolizei
- Polizeipräsidium Koblenz.Polizeiinspektion Koblenz 1.Bezirksdienst EhrenbreitsteinDienststelle der Landespolizei
- Wasserschutzpolizeistation KoblenzDienststelle der Landespolizei
- Justizvollzugsanstalt KoblenzJustizvollzugsanstalt
Häufig gestellte Fragen
Wo befindet sich die Verkehrsdirektion Koblenz?
Die Anschrift lautet: General-Allen-Straße 1, 56077 Koblenz.
Wie erreiche ich die Verkehrsdirektion Koblenz telefonisch?
Die hinterlegte Telefonnummer lautet 0261 9638 301. Rufnummern können sich ändern; maßgeblich sind die Angaben auf der offiziellen Website der Einrichtung.
Wie erstatte ich eine Anzeige?
Im Notfall wählen Sie 110. Eine Anzeige können Sie bei jeder Polizeidienststelle, bei der Staatsanwaltschaft oder online über die Onlinewache der Landespolizei erstatten. Die Verkehrsdirektion Koblenz erreichen Sie unter 0261 9638 301. Die Anschrift lautet: General-Allen-Straße 1, 56077 Koblenz.
In welchem Kreis liegt die Verkehrsdirektion Koblenz?
Die Verkehrsdirektion Koblenz liegt in Koblenz (Rheinland-Pfalz). Alle Einträge dort finden Sie auf der Seite Koblenz.
Gibt es in Koblenz weitere Polizeidienststellen?
Ja. Der Atlas verzeichnet in Koblenz 7 weitere Polizeidienststellen; die Links stehen weiter unten auf dieser Seite.
Wo liegt die Verkehrsdirektion Koblenz auf der Karte?
Die Koordinaten lauten 50,3741° N, 7,6362° O. Karte und Routenlink auf dieser Seite führen zum genauen Standort.
Hat die Verkehrsdirektion Koblenz eine offizielle Website oder E-Mail-Adresse?
Der Link zur offiziellen Website steht auf dieser Seite. Für allgemeine Anfragen eignen sich diese Wege, für Eiliges das Telefon.
Was passiert nach einer Festnahme?
Wer vorläufig festgenommen wird, muss spätestens am Tag nach der Festnahme einem Richter vorgeführt werden (Art. 104 Abs. 3 GG). Ordnet das Gericht Untersuchungshaft an, kommt die Person in eine Justizvollzugsanstalt. Die nächstgelegene Einrichtung des Justizvollzugs im Atlas ist die Justizvollzugsanstalt Koblenz (etwa 4,7 km).