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Justizvollzugsanstalten, Haftorte und Polizeidienststellen in 223 Ländern, geordnet nach Land, Region und Kreis.

Dienststelle der Landespolizei · Landkreis Trier-Saarburg, Rheinland-Pfalz, Deutschland

Polizeiautobahnstation Schweich

Die Polizeiautobahnstation Schweich liegt im Landkreis Trier-Saarburg (Rheinland-Pfalz). Im Landkreis Trier-Saarburg verzeichnet der Atlas 4 weitere Polizeidienststellen. Auf dieser Seite finden Sie die Telefonnummer und die offizielle Website sowie eine interaktive Karte. Der nächstgelegene Eintrag im Atlas ist die Polizeiinspektion Schweich, etwa 2,5 km entfernt.

Lage

Lage auf der Karte

Landkreis Trier-Saarburg · fünf Einträge auf der Karte

Angaben

Angaben zur Einrichtung

Art
Dienststelle der Landespolizei
Träger
Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz
Kreis
Landkreis Trier-Saarburg
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Land
Deutschland
In der Nähe

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Alle Einträge: Landkreis Trier-Saarburg

Fragen

Häufig gestellte Fragen

Welche Telefonnummer hat die Polizeiautobahnstation Schweich?

Die hinterlegte Telefonnummer lautet 06502 9165 0. Rufnummern können sich ändern; maßgeblich sind die Angaben auf der offiziellen Website der Einrichtung.

In welchem Kreis liegt die Polizeiautobahnstation Schweich?

Die Polizeiautobahnstation Schweich liegt im Landkreis Trier-Saarburg (Rheinland-Pfalz). Alle Einträge dort finden Sie auf der Seite Landkreis Trier-Saarburg.

Gibt es im Landkreis Trier-Saarburg weitere Polizeidienststellen?

Ja. Der Atlas verzeichnet im Landkreis Trier-Saarburg 4 weitere Polizeidienststellen; die Links stehen weiter unten auf dieser Seite.

Wo liegt die Polizeiautobahnstation Schweich auf der Karte?

Die Koordinaten lauten 49,8381° N, 6,7678° O. Karte und Routenlink auf dieser Seite führen zum genauen Standort.

Hat die Polizeiautobahnstation Schweich eine offizielle Website oder E-Mail-Adresse?

Der Link zur offiziellen Website steht auf dieser Seite; die hinterlegte E-Mail-Adresse lautet pastschweich@polizei.rlp.de. Für allgemeine Anfragen eignen sich diese Wege, für Eiliges das Telefon.

Was passiert nach einer Festnahme?

Wer vorläufig festgenommen wird, muss spätestens am Tag nach der Festnahme einem Richter vorgeführt werden (Art. 104 Abs. 3 GG). Ordnet das Gericht Untersuchungshaft an, kommt die Person in eine Justizvollzugsanstalt.

Wie erstatte ich eine Anzeige?

Im Notfall wählen Sie 110. Eine Anzeige können Sie bei jeder Polizeidienststelle, bei der Staatsanwaltschaft oder online über die Onlinewache der Landespolizei erstatten. Die Polizeiautobahnstation Schweich erreichen Sie unter 06502 9165 0.

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