Lage auf der Karte
Halle (Saale) · elf Einträge auf der Karte
Angaben zur Einrichtung
- Art
- Dienststelle der Landespolizei
- Kreis
- Halle (Saale)
- Bundesland
- Sachsen-Anhalt
- Land
- Deutschland
Weitere Einträge: Halle (Saale)
- Bundespolizeirevier Halle (Saale)Dienststelle der Bundespolizei
- Polizeidirektion Sachsen-Anhalt SüdDienststelle der Landespolizei
- Revierkommissariat Halle (Saale) NeustadtDienststelle der Landespolizei
- Revierkommissariat Halle (Saale) NordDienststelle der Landespolizei
- Revierkommissariat Nördlicher SaalekreisDienststelle der Landespolizei
- Revierstation Halle - MitteDienststelle der Landespolizei
- Wasserschutzpolizeirevierstation HalleDienststelle der Landespolizei
- Jugendarrestanstalt HalleJugendvollzugseinrichtung
- Justizvollzugsanstalt HalleJustizvollzugsanstalt
- Justizvollzugsanstalt Halle - NebenstelleJustizvollzugsanstalt
Häufig gestellte Fragen
Wo befindet sich das Polizeirevier Halle?
Die Anschrift lautet: An der Fliederwegkaserne 17, 06130 Halle (Saale).
Wie erreiche ich das Polizeirevier Halle telefonisch?
Die hinterlegte Telefonnummer lautet 0345 2242000. Rufnummern können sich ändern; maßgeblich sind die Angaben der Einrichtung.
Wie erstatte ich eine Anzeige?
Im Notfall wählen Sie 110. Eine Anzeige können Sie bei jeder Polizeidienststelle, bei der Staatsanwaltschaft oder online über die Onlinewache der Landespolizei erstatten. Das Polizeirevier Halle erreichen Sie unter 0345 2242000. Die Anschrift lautet: An der Fliederwegkaserne 17, 06130 Halle (Saale).
In welchem Kreis liegt das Polizeirevier Halle?
Das Polizeirevier Halle liegt in Halle (Saale) (Sachsen-Anhalt). Alle Einträge dort finden Sie auf der Seite Halle (Saale).
Gibt es in Halle (Saale) weitere Polizeidienststellen?
Ja. Der Atlas verzeichnet in Halle (Saale) 7 weitere Polizeidienststellen; die Links stehen weiter unten auf dieser Seite.
Wo liegt das Polizeirevier Halle auf der Karte?
Die Koordinaten lauten 51,4540° N, 11,9689° O. Karte und Routenlink auf dieser Seite führen zum genauen Standort.
Was passiert nach einer Festnahme?
Wer vorläufig festgenommen wird, muss spätestens am Tag nach der Festnahme einem Richter vorgeführt werden (Art. 104 Abs. 3 GG). Ordnet das Gericht Untersuchungshaft an, kommt die Person in eine Justizvollzugsanstalt. Die nächstgelegene Einrichtung des Justizvollzugs im Atlas ist die Justizvollzugsanstalt Halle (etwa 4,2 km).