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Dienststelle der Landespolizei · Landkreis Wittenberg, Sachsen-Anhalt, Deutschland

Haus III Wasserschutzpolizei Lutherstadt Wittenberg

Das Haus III Wasserschutzpolizei Lutherstadt Wittenberg befindet sich im Landkreis Wittenberg (Sachsen-Anhalt). Im Landkreis Wittenberg verzeichnet der Atlas 6 weitere Polizeidienststellen. Auf dieser Seite finden Sie die Anschrift sowie eine interaktive Karte. Auf demselben Gelände liegt die Wasserschutzpolizeirevierstation Wittenberg.

Lage

Lage auf der Karte

Landkreis Wittenberg · sieben Einträge auf der Karte

Angaben

Angaben zur Einrichtung

Art
Dienststelle der Landespolizei
Träger
Polizei Sachsen-Anhalt
Kreis
Landkreis Wittenberg
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Land
Deutschland
In der Nähe

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Alle Einträge: Landkreis Wittenberg

Fragen

Häufig gestellte Fragen

Wo befindet sich das Haus III Wasserschutzpolizei Lutherstadt Wittenberg?

Die Anschrift lautet: Dessauer Straße 6 A, 06886 Wittenberg.

Wie erstatte ich eine Anzeige?

Im Notfall wählen Sie 110. Eine Anzeige können Sie bei jeder Polizeidienststelle, bei der Staatsanwaltschaft oder online über die Onlinewache der Landespolizei erstatten. Die Anschrift lautet: Dessauer Straße 6 A, 06886 Wittenberg.

In welchem Kreis liegt das Haus III Wasserschutzpolizei Lutherstadt Wittenberg?

Das Haus III Wasserschutzpolizei Lutherstadt Wittenberg liegt im Landkreis Wittenberg (Sachsen-Anhalt). Alle Einträge dort finden Sie auf der Seite Landkreis Wittenberg.

Gibt es im Landkreis Wittenberg weitere Polizeidienststellen?

Ja. Der Atlas verzeichnet im Landkreis Wittenberg 6 weitere Polizeidienststellen; die Links stehen weiter unten auf dieser Seite.

Wo liegt das Haus III Wasserschutzpolizei Lutherstadt Wittenberg auf der Karte?

Die Koordinaten lauten 51,8653° N, 12,6275° O. Karte und Routenlink auf dieser Seite führen zum genauen Standort.

Was passiert nach einer Festnahme?

Wer vorläufig festgenommen wird, muss spätestens am Tag nach der Festnahme einem Richter vorgeführt werden (Art. 104 Abs. 3 GG). Ordnet das Gericht Untersuchungshaft an, kommt die Person in eine Justizvollzugsanstalt.

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