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Justizvollzugsanstalten, Haftorte und Polizeidienststellen in 223 Ländern, geordnet nach Land, Region und Kreis.

Dienststelle der Landespolizei · Neumünster, Schleswig-Holstein, Deutschland

Polizeistation Gadeland – Neumünster

Die Polizeistation Gadeland – Neumünster befindet sich in Neumünster (Schleswig-Holstein). In Neumünster verzeichnet der Atlas 7 weitere Polizeidienststellen. Auf dieser Seite finden Sie die Anschrift und die Telefonnummer sowie eine interaktive Karte. Der nächstgelegene Eintrag im Atlas ist die Justizvollzugsanstalt Neumünster, etwa 2,4 km entfernt.

Lage

Lage auf der Karte

Neumünster · neun Einträge auf der Karte

Angaben

Angaben zur Einrichtung

Art
Dienststelle der Landespolizei
Kreis
Neumünster
Bundesland
Schleswig-Holstein
Land
Deutschland
In der Nähe

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Fragen

Häufig gestellte Fragen

Wo befindet sich die Polizeistation Gadeland – Neumünster?

Die Anschrift lautet: Krogredder 2, 24539 Neumünster.

Wie erreiche ich die Polizeistation Gadeland – Neumünster telefonisch?

Die hinterlegte Telefonnummer lautet 04321 690651. Rufnummern können sich ändern; maßgeblich sind die Angaben der Einrichtung.

Wie erstatte ich eine Anzeige?

Im Notfall wählen Sie 110. Eine Anzeige können Sie bei jeder Polizeidienststelle, bei der Staatsanwaltschaft oder online über die Onlinewache der Landespolizei erstatten. Die Polizeistation Gadeland – Neumünster erreichen Sie unter 04321 690651. Die Anschrift lautet: Krogredder 2, 24539 Neumünster.

In welchem Kreis liegt die Polizeistation Gadeland – Neumünster?

Die Polizeistation Gadeland – Neumünster liegt in Neumünster (Schleswig-Holstein). Alle Einträge dort finden Sie auf der Seite Neumünster.

Gibt es in Neumünster weitere Polizeidienststellen?

Ja. Der Atlas verzeichnet in Neumünster 7 weitere Polizeidienststellen; die Links stehen weiter unten auf dieser Seite.

Wo liegt die Polizeistation Gadeland – Neumünster auf der Karte?

Die Koordinaten lauten 54,0527° N, 10,0201° O. Karte und Routenlink auf dieser Seite führen zum genauen Standort.

Was passiert nach einer Festnahme?

Wer vorläufig festgenommen wird, muss spätestens am Tag nach der Festnahme einem Richter vorgeführt werden (Art. 104 Abs. 3 GG). Ordnet das Gericht Untersuchungshaft an, kommt die Person in eine Justizvollzugsanstalt. Die nächstgelegene Einrichtung des Justizvollzugs im Atlas ist die Justizvollzugsanstalt Neumünster (etwa 2,4 km).

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