Lage auf der Karte
Kreis Steinburg · zehn Einträge auf der Karte
Angaben zur Einrichtung
- Art
- Abschiebungshafteinrichtung
- Kreis
- Kreis Steinburg
- Bundesland
- Schleswig-Holstein
- Land
- Deutschland
Weitere Einträge: Kreis Steinburg
- Justizvollzugsanstalt ItzehoeJustizvollzugsanstalt
- Polizei Zentralstation – KellinghusenDienststelle der Landespolizei
- Polizeidirektion ItzehoeDienststelle der Landespolizei
- Polizeistation HorstDienststelle der Landespolizei
- Polizeistation KrempeDienststelle der Landespolizei
- Polizeistation SchenefeldDienststelle der Landespolizei
- Polizeistation Wellenkamp – ItzehoeDienststelle der Landespolizei
- Polizeistation WilsterDienststelle der Landespolizei
- Polizeizentralstation GlückstadtDienststelle der Landespolizei
Häufig gestellte Fragen
Was muss ich bei einem Besuch in der Abschiebungshafteinrichtung Glückstadt beachten?
Besuche müssen in der Regel vorher angemeldet werden; Besuchszeiten und Regeln legt die Anstalt fest. Bringen Sie einen gültigen Lichtbildausweis mit und erfragen Sie die aktuellen Besuchszeiten vorab bei der Anstalt.
Welche Polizeidienststelle liegt in der Nähe?
Die nächstgelegene Polizeidienststelle im Atlas ist die Polizeizentralstation Glückstadt, etwa 1,7 km entfernt.
In welchem Kreis liegt die Abschiebungshafteinrichtung Glückstadt?
Die Abschiebungshafteinrichtung Glückstadt liegt im Kreis Steinburg (Schleswig-Holstein). Alle Einträge dort finden Sie auf der Seite Kreis Steinburg.
Gibt es im Kreis Steinburg weitere Haft- und Unterbringungseinrichtungen?
Ja. Der Atlas verzeichnet im Kreis Steinburg 1 weitere Haft- oder Unterbringungseinrichtung; die Links stehen weiter unten auf dieser Seite.
Wo liegt die Abschiebungshafteinrichtung Glückstadt auf der Karte?
Die Koordinaten lauten 53,8025° N, 9,4171° O. Karte und Routenlink auf dieser Seite führen zum genauen Standort.
Was für eine Einrichtung ist die Abschiebungshafteinrichtung Glückstadt?
Die Abschiebungshafteinrichtung Glückstadt gehört zum Justizvollzug in Schleswig-Holstein. In Abschiebungshafteinrichtungen werden ausreisepflichtige Ausländerinnen und Ausländer bis zur Abschiebung untergebracht; Abschiebungshaft ist keine Strafhaft.