Weltweite Abdeckung

160.116

Justizvollzugsanstalten, Haftorte und Polizeidienststellen in 223 Ländern, geordnet nach Land, Region und Kreis.

Dienststelle der Landespolizei · Kreis Stormarn, Schleswig-Holstein, Deutschland

Polizeirevier Reinbek

Das Polizeirevier Reinbek liegt im Kreis Stormarn (Schleswig-Holstein). Im Kreis Stormarn verzeichnet der Atlas 11 weitere Polizeidienststellen. Auf dieser Seite finden Sie die Anschrift und die Telefonnummer sowie eine interaktive Karte. Der nächstgelegene Eintrag im Atlas ist die Polizei-Zentralstation Glinde, etwa 4,3 km entfernt.

Lage

Lage auf der Karte

Kreis Stormarn · zwölf Einträge auf der Karte

Angaben

Angaben zur Einrichtung

Art
Dienststelle der Landespolizei
Kreis
Kreis Stormarn
Bundesland
Schleswig-Holstein
Land
Deutschland
In der Nähe

Weitere Einträge: Kreis Stormarn

Alle Einträge: Kreis Stormarn

Fragen

Häufig gestellte Fragen

Welche Anschrift hat das Polizeirevier Reinbek?

Die Anschrift lautet: Sophienstraße 5, 21465 Reinbek (Kreis Stormarn, Schleswig-Holstein).

Welche Telefonnummer hat das Polizeirevier Reinbek?

Die hinterlegte Telefonnummer lautet 040 727707-0. Rufnummern können sich ändern; maßgeblich sind die Angaben der Einrichtung.

Wie erstatte ich eine Anzeige?

Im Notfall wählen Sie 110. Eine Anzeige können Sie bei jeder Polizeidienststelle, bei der Staatsanwaltschaft oder online über die Onlinewache der Landespolizei erstatten. Das Polizeirevier Reinbek erreichen Sie unter 040 727707-0. Die Anschrift lautet: Sophienstraße 5, 21465 Reinbek.

In welchem Kreis liegt das Polizeirevier Reinbek?

Das Polizeirevier Reinbek liegt im Kreis Stormarn (Schleswig-Holstein). Alle Einträge dort finden Sie auf der Seite Kreis Stormarn.

Gibt es im Kreis Stormarn weitere Polizeidienststellen?

Ja. Der Atlas verzeichnet im Kreis Stormarn 11 weitere Polizeidienststellen; die Links stehen weiter unten auf dieser Seite.

Wo liegt das Polizeirevier Reinbek auf der Karte?

Die Koordinaten lauten 53,5088° N, 10,2521° O. Karte und Routenlink auf dieser Seite führen zum genauen Standort.

Was passiert nach einer Festnahme?

Wer vorläufig festgenommen wird, muss spätestens am Tag nach der Festnahme einem Richter vorgeführt werden (Art. 104 Abs. 3 GG). Ordnet das Gericht Untersuchungshaft an, kommt die Person in eine Justizvollzugsanstalt.

Suche

Esc

↑ ↓ navigieren↵ öffnenEsc schließen