Lage auf der Karte
Kreis Stormarn · zwölf Einträge auf der Karte
Angaben zur Einrichtung
- Art
- Dienststelle der Landespolizei
- Kreis
- Kreis Stormarn
- Bundesland
- Schleswig-Holstein
- Land
- Deutschland
Weitere Einträge: Kreis Stormarn
- Polizei-Autobahn- und Bezirksrevier Bad Oldesloe FD BABDienststelle der Landespolizei
- Polizei-Zentralstation AhrensburgDienststelle der Landespolizei
- Polizei-Zentralstation Bad OldesloeDienststelle der Landespolizei
- Polizei-Zentralstation BargteheideDienststelle der Landespolizei
- Polizei-Zentralstation GlindeDienststelle der Landespolizei
- Polizeistation AmmersbekDienststelle der Landespolizei
- Polizeistation BarsbüttelDienststelle der Landespolizei
- Polizeistation GroßhansdorfDienststelle der Landespolizei
- Polizeistation ReinfeldDienststelle der Landespolizei
- Polizeistation TangstedtDienststelle der Landespolizei
- Polizeistation TrittauDienststelle der Landespolizei
Häufig gestellte Fragen
Welche Anschrift hat das Polizeirevier Reinbek?
Die Anschrift lautet: Sophienstraße 5, 21465 Reinbek (Kreis Stormarn, Schleswig-Holstein).
Welche Telefonnummer hat das Polizeirevier Reinbek?
Die hinterlegte Telefonnummer lautet 040 727707-0. Rufnummern können sich ändern; maßgeblich sind die Angaben der Einrichtung.
Wie erstatte ich eine Anzeige?
Im Notfall wählen Sie 110. Eine Anzeige können Sie bei jeder Polizeidienststelle, bei der Staatsanwaltschaft oder online über die Onlinewache der Landespolizei erstatten. Das Polizeirevier Reinbek erreichen Sie unter 040 727707-0. Die Anschrift lautet: Sophienstraße 5, 21465 Reinbek.
In welchem Kreis liegt das Polizeirevier Reinbek?
Das Polizeirevier Reinbek liegt im Kreis Stormarn (Schleswig-Holstein). Alle Einträge dort finden Sie auf der Seite Kreis Stormarn.
Gibt es im Kreis Stormarn weitere Polizeidienststellen?
Ja. Der Atlas verzeichnet im Kreis Stormarn 11 weitere Polizeidienststellen; die Links stehen weiter unten auf dieser Seite.
Wo liegt das Polizeirevier Reinbek auf der Karte?
Die Koordinaten lauten 53,5088° N, 10,2521° O. Karte und Routenlink auf dieser Seite führen zum genauen Standort.
Was passiert nach einer Festnahme?
Wer vorläufig festgenommen wird, muss spätestens am Tag nach der Festnahme einem Richter vorgeführt werden (Art. 104 Abs. 3 GG). Ordnet das Gericht Untersuchungshaft an, kommt die Person in eine Justizvollzugsanstalt.