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Justizvollzugsanstalten, Haftorte und Polizeidienststellen in 223 Ländern, geordnet nach Land, Region und Kreis.

Dienststelle der Landespolizei · Kyffhäuserkreis, Thüringen, Deutschland

Polizeiinspektion Kyffhäuser – Sondershausen

Die Polizeiinspektion Kyffhäuser – Sondershausen liegt im Kyffhäuserkreis (Thüringen). Im Kyffhäuserkreis verzeichnet der Atlas 3 weitere Polizeidienststellen. Auf dieser Seite finden Sie die offizielle Website sowie eine interaktive Karte. Der nächstgelegene Eintrag im Atlas ist die Polizei - KOBB Bad Frankenhausen, etwa 16 km entfernt.

Lage

Lage auf der Karte

Kyffhäuserkreis · vier Einträge auf der Karte

Angaben

Angaben zur Einrichtung

Art
Dienststelle der Landespolizei
Kreis
Kyffhäuserkreis
Bundesland
Thüringen
Land
Deutschland
In der Nähe

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Alle Einträge: Kyffhäuserkreis

Fragen

Häufig gestellte Fragen

Wie erstatte ich eine Anzeige?

Im Notfall wählen Sie 110. Eine Anzeige können Sie bei jeder Polizeidienststelle, bei der Staatsanwaltschaft oder online über die Onlinewache der Landespolizei erstatten.

In welchem Kreis liegt die Polizeiinspektion Kyffhäuser – Sondershausen?

Die Polizeiinspektion Kyffhäuser – Sondershausen liegt im Kyffhäuserkreis (Thüringen). Alle Einträge dort finden Sie auf der Seite Kyffhäuserkreis.

Gibt es im Kyffhäuserkreis weitere Polizeidienststellen?

Ja. Der Atlas verzeichnet im Kyffhäuserkreis 3 weitere Polizeidienststellen; die Links stehen weiter unten auf dieser Seite.

Wo liegt die Polizeiinspektion Kyffhäuser – Sondershausen auf der Karte?

Die Koordinaten lauten 51,3702° N, 10,8651° O. Karte und Routenlink auf dieser Seite führen zum genauen Standort.

Hat die Polizeiinspektion Kyffhäuser – Sondershausen eine offizielle Website oder E-Mail-Adresse?

Der Link zur offiziellen Website steht auf dieser Seite. Für allgemeine Anfragen eignen sich diese Wege, für Eiliges das Telefon.

Was passiert nach einer Festnahme?

Wer vorläufig festgenommen wird, muss spätestens am Tag nach der Festnahme einem Richter vorgeführt werden (Art. 104 Abs. 3 GG). Ordnet das Gericht Untersuchungshaft an, kommt die Person in eine Justizvollzugsanstalt.

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