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Justizvollzugsanstalten, Haftorte und Polizeidienststellen in 223 Ländern, geordnet nach Land, Region und Kreis.

Dienststelle der Landespolizei · Unstrut-Hainich-Kreis, Thüringen, Deutschland

Polizeistation Bad Langensalza

Die Polizeistation Bad Langensalza befindet sich im Unstrut-Hainich-Kreis (Thüringen). Ebenfalls im Unstrut-Hainich-Kreis verzeichnet ist die PI Unstrut-Hainich Kreis. Auf dieser Seite finden Sie die Anschrift sowie eine interaktive Karte. Der nächstgelegene Eintrag im Atlas ist die PI Unstrut-Hainich Kreis, etwa 17 km entfernt.

Lage

Lage auf der Karte

Unstrut-Hainich-Kreis · zwei Einträge auf der Karte

Angaben

Angaben zur Einrichtung

Art
Dienststelle der Landespolizei
Kreis
Unstrut-Hainich-Kreis
Bundesland
Thüringen
Land
Deutschland
In der Nähe

Weitere Einträge: Unstrut-Hainich-Kreis

Alle Einträge: Unstrut-Hainich-Kreis

Fragen

Häufig gestellte Fragen

Wo befindet sich die Polizeistation Bad Langensalza?

Die Anschrift lautet: Bahnhofstraße 3, 99947 Bad Langensalza (Unstrut-Hainich-Kreis, Thüringen).

Wie erstatte ich eine Anzeige?

Im Notfall wählen Sie 110. Eine Anzeige können Sie bei jeder Polizeidienststelle, bei der Staatsanwaltschaft oder online über die Onlinewache der Landespolizei erstatten. Die Anschrift lautet: Bahnhofstraße 3, 99947 Bad Langensalza.

In welchem Kreis liegt die Polizeistation Bad Langensalza?

Die Polizeistation Bad Langensalza liegt im Unstrut-Hainich-Kreis (Thüringen). Alle Einträge dort finden Sie auf der Seite Unstrut-Hainich-Kreis.

Gibt es im Unstrut-Hainich-Kreis weitere Polizeidienststellen?

Ja. Der Atlas verzeichnet im Unstrut-Hainich-Kreis 1 weitere Polizeidienststelle; die Links stehen weiter unten auf dieser Seite.

Wo liegt die Polizeistation Bad Langensalza auf der Karte?

Die Koordinaten lauten 51,1038° N, 10,6420° O. Karte und Routenlink auf dieser Seite führen zum genauen Standort.

Was passiert nach einer Festnahme?

Wer vorläufig festgenommen wird, muss spätestens am Tag nach der Festnahme einem Richter vorgeführt werden (Art. 104 Abs. 3 GG). Ordnet das Gericht Untersuchungshaft an, kommt die Person in eine Justizvollzugsanstalt.

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