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Justizvollzugsanstalten, Haftorte und Polizeidienststellen in 223 Ländern, geordnet nach Land, Region und Kreis.

Dienststelle der Landespolizei · Wartburgkreis, Thüringen, Deutschland

Polizeiinspektion Bad Salzungen

Die Polizeiinspektion Bad Salzungen befindet sich im Wartburgkreis (Thüringen). Im Wartburgkreis verzeichnet der Atlas 4 weitere Polizeidienststellen. Auf dieser Seite finden Sie die Anschrift und die Telefonnummer sowie eine interaktive Karte. Der nächstgelegene Eintrag im Atlas ist die Einrichtung KoBB – Ruhla, etwa 16 km entfernt.

Lage

Lage auf der Karte

Wartburgkreis · fünf Einträge auf der Karte

Angaben

Angaben zur Einrichtung

Art
Dienststelle der Landespolizei
Kreis
Wartburgkreis
Bundesland
Thüringen
Land
Deutschland
In der Nähe

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Alle Einträge: Wartburgkreis

Fragen

Häufig gestellte Fragen

Wo befindet sich die Polizeiinspektion Bad Salzungen?

Die Anschrift lautet: Rosa-Luxemburg-Straße 2, 36433 Bad Salzungen (Wartburgkreis, Thüringen).

Wie erreiche ich die Polizeiinspektion Bad Salzungen telefonisch?

Die hinterlegte Telefonnummer lautet 03695 5510. Rufnummern können sich ändern; maßgeblich sind die Angaben der Einrichtung.

Wie erstatte ich eine Anzeige?

Im Notfall wählen Sie 110. Eine Anzeige können Sie bei jeder Polizeidienststelle, bei der Staatsanwaltschaft oder online über die Onlinewache der Landespolizei erstatten. Die Polizeiinspektion Bad Salzungen erreichen Sie unter 03695 5510. Die Anschrift lautet: Rosa-Luxemburg-Straße 2, 36433 Bad Salzungen.

In welchem Kreis liegt die Polizeiinspektion Bad Salzungen?

Die Polizeiinspektion Bad Salzungen liegt im Wartburgkreis (Thüringen). Alle Einträge dort finden Sie auf der Seite Wartburgkreis.

Gibt es im Wartburgkreis weitere Polizeidienststellen?

Ja. Der Atlas verzeichnet im Wartburgkreis 4 weitere Polizeidienststellen; die Links stehen weiter unten auf dieser Seite.

Wo liegt die Polizeiinspektion Bad Salzungen auf der Karte?

Die Koordinaten lauten 50,8125° N, 10,2288° O. Karte und Routenlink auf dieser Seite führen zum genauen Standort.

Was passiert nach einer Festnahme?

Wer vorläufig festgenommen wird, muss spätestens am Tag nach der Festnahme einem Richter vorgeführt werden (Art. 104 Abs. 3 GG). Ordnet das Gericht Untersuchungshaft an, kommt die Person in eine Justizvollzugsanstalt.

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