Lage auf der Karte
Bezirk Oberpullendorf · vier Einträge auf der Karte
Angaben zur Einrichtung
- Art
- Dienststelle der Bundespolizei
- Bezirk
- Bezirk Oberpullendorf
- Bundesland
- Burgenland
- Land
- Österreich
Weitere Einträge: Bezirk Oberpullendorf
Häufig gestellte Fragen
Wo befindet sich die Polizeiinspektion Lutzmannsburg?
Die Anschrift lautet: Thermenstraße 32, 7361 Lutzmannsburg (Bezirk Oberpullendorf, Burgenland).
Wie erreiche ich die Polizeiinspektion Lutzmannsburg telefonisch?
Die hinterlegte Telefonnummer lautet 059133 1231-100. Rufnummern können sich ändern; maßgeblich sind die Angaben der Einrichtung.
Wie erstatte ich eine Anzeige?
Im Notfall wählen Sie 133 oder den Euro-Notruf 112. Eine Anzeige können Sie bei jeder Polizeiinspektion oder bei der Staatsanwaltschaft erstatten; für bestimmte Delikte ist auch eine Online-Anzeige beim Bundesministerium für Inneres möglich. Die Polizeiinspektion Lutzmannsburg erreichen Sie unter 059133 1231-100. Die Anschrift lautet: Thermenstraße 32, 7361 Lutzmannsburg.
In welchem Bezirk liegt die Polizeiinspektion Lutzmannsburg?
Die Polizeiinspektion Lutzmannsburg liegt im Bezirk Oberpullendorf (Burgenland). Alle Einträge dort finden Sie auf der Seite Bezirk Oberpullendorf.
Gibt es im Bezirk Oberpullendorf weitere Polizeidienststellen?
Ja. Der Atlas verzeichnet im Bezirk Oberpullendorf drei weitere Polizeidienststellen; die Links stehen weiter unten auf dieser Seite.
Wo liegt die Polizeiinspektion Lutzmannsburg auf der Karte?
Die Koordinaten lauten 47,4648° N, 16,6480° O. Karte und Routenlink auf dieser Seite führen zum genauen Standort.
Hat die Polizeiinspektion Lutzmannsburg eine offizielle Website oder E-Mail-Adresse?
Die hinterlegte E-Mail-Adresse lautet PI-B-Lutzmannsburg@polizei.gv.at. Für allgemeine Anfragen eignen sich diese Wege, für Eiliges das Telefon.
Was passiert nach einer Festnahme?
Die Kriminalpolizei muss eine festgenommene Person ohne unnötigen Aufschub, spätestens aber binnen 48 Stunden, in die Justizanstalt des zuständigen Gerichts einliefern; dort entscheidet das Gericht über die Untersuchungshaft.