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Dienststelle der Bundespolizei · Bezirk Völkermarkt, Kärnten, Österreich

Verkehrskontrollpunkt Haimburg A2

Der Verkehrskontrollpunkt Haimburg A2 ist eine Dienststelle der Bundespolizei im Bezirk Völkermarkt (Kärnten). Im Bezirk Völkermarkt verzeichnet der Atlas acht weitere Polizeidienststellen. Auf dieser Seite finden Sie die Telefonnummer sowie eine interaktive Karte. Der nächstgelegene Eintrag im Atlas ist das Bezirkspolizeikommando Völkermarkt, etwa 3,8 km entfernt.

Lage

Lage auf der Karte

Bezirk Völkermarkt · neun Einträge auf der Karte

Angaben

Angaben zur Einrichtung

Art
Dienststelle der Bundespolizei
Bezirk
Bezirk Völkermarkt
Bundesland
Kärnten
Land
Österreich
In der Nähe

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Fragen

Häufig gestellte Fragen

Welche Telefonnummer hat der Verkehrskontrollpunkt Haimburg A2?

Die hinterlegte Telefonnummer lautet 059133 2155. Rufnummern können sich ändern; maßgeblich sind die Angaben der Einrichtung.

Wie erstatte ich eine Anzeige?

Im Notfall wählen Sie 133 oder den Euro-Notruf 112. Eine Anzeige können Sie bei jeder Polizeiinspektion oder bei der Staatsanwaltschaft erstatten; für bestimmte Delikte ist auch eine Online-Anzeige beim Bundesministerium für Inneres möglich. Den Verkehrskontrollpunkt Haimburg A2 erreichen Sie unter 059133 2155.

In welchem Bezirk liegt der Verkehrskontrollpunkt Haimburg A2?

Der Verkehrskontrollpunkt Haimburg A2 liegt im Bezirk Völkermarkt (Kärnten). Alle Einträge dort finden Sie auf der Seite Bezirk Völkermarkt.

Gibt es im Bezirk Völkermarkt weitere Polizeidienststellen?

Ja. Der Atlas verzeichnet im Bezirk Völkermarkt acht weitere Polizeidienststellen; die Links stehen weiter unten auf dieser Seite.

Wo liegt der Verkehrskontrollpunkt Haimburg A2 auf der Karte?

Die Koordinaten lauten 46,6842° N, 14,6603° O. Karte und Routenlink auf dieser Seite führen zum genauen Standort.

Was passiert nach einer Festnahme?

Die Kriminalpolizei muss eine festgenommene Person ohne unnötigen Aufschub, spätestens aber binnen 48 Stunden, in die Justizanstalt des zuständigen Gerichts einliefern; dort entscheidet das Gericht über die Untersuchungshaft.

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