Lage auf der Karte
Bezirk Amstetten · zehn Einträge auf der Karte
Angaben zur Einrichtung
- Art
- Gemeindewachkörper (Stadtpolizei)
- Träger
- Stadtgemeinde Amstetten
- Bezirk
- Bezirk Amstetten
- Bundesland
- Niederösterreich
- Land
- Österreich
Weitere Einträge: Bezirk Amstetten
- Autobahnpolizeiinspektion AmstettenDienststelle der Bundespolizei
- Polizeiinspektion AmstettenDienststelle der Bundespolizei
- Polizeiinspektion HaagDienststelle der Bundespolizei
- Polizeiinspektion HaidershofenDienststelle der Bundespolizei
- Polizeiinspektion Kematen/YbbsDienststelle der Bundespolizei
- Polizeiinspektion OedDienststelle der Bundespolizei
- Polizeiinspektion St. Peter in der AuDienststelle der Bundespolizei
- Polizeiinspektion St. ValentinDienststelle der Bundespolizei
- Polizeiinspektion Ulmerfeld-HausmeningDienststelle der Bundespolizei
Häufig gestellte Fragen
Wie erreiche ich die Stadtpolizei Amstetten telefonisch?
Die hinterlegte Telefonnummer lautet 07472 601-400. Rufnummern können sich ändern; maßgeblich sind die Angaben der Einrichtung.
Wie erstatte ich eine Anzeige?
Im Notfall wählen Sie 133 oder den Euro-Notruf 112. Eine Anzeige können Sie bei jeder Polizeiinspektion oder bei der Staatsanwaltschaft erstatten; für bestimmte Delikte ist auch eine Online-Anzeige beim Bundesministerium für Inneres möglich. Die Stadtpolizei Amstetten erreichen Sie unter 07472 601-400.
In welchem Bezirk liegt die Stadtpolizei Amstetten?
Die Stadtpolizei Amstetten liegt im Bezirk Amstetten (Niederösterreich). Alle Einträge dort finden Sie auf der Seite Bezirk Amstetten.
Gibt es im Bezirk Amstetten weitere Polizeidienststellen?
Ja. Der Atlas verzeichnet im Bezirk Amstetten neun weitere Polizeidienststellen; die Links stehen weiter unten auf dieser Seite.
Wo liegt die Stadtpolizei Amstetten auf der Karte?
Die Koordinaten lauten 48,1225° N, 14,8712° O. Karte und Routenlink auf dieser Seite führen zum genauen Standort.
Was passiert nach einer Festnahme?
Die Kriminalpolizei muss eine festgenommene Person ohne unnötigen Aufschub, spätestens aber binnen 48 Stunden, in die Justizanstalt des zuständigen Gerichts einliefern; dort entscheidet das Gericht über die Untersuchungshaft.