Lage auf der Karte
Bezirk Horn · fünf Einträge auf der Karte
Angaben zur Einrichtung
- Art
- Dienststelle der Bundespolizei
- Träger
- Landespolizeidirektion Niederösterreich
- Bezirk
- Bezirk Horn
- Bundesland
- Niederösterreich
- Land
- Österreich
Weitere Einträge: Bezirk Horn
Häufig gestellte Fragen
Wo befindet sich die Polizeiinspektion Gars am Kamp?
Die Anschrift lautet: Dreifaltigkeitsplatz 48, 3571 Gars am Kamp (Bezirk Horn, Niederösterreich).
Wie erreiche ich die Polizeiinspektion Gars am Kamp telefonisch?
Die hinterlegte Telefonnummer lautet 059133 3435-100. Rufnummern können sich ändern; maßgeblich sind die Angaben der Einrichtung auf ihrer offiziellen Website.
Wie erstatte ich eine Anzeige?
Im Notfall wählen Sie 133 oder den Euro-Notruf 112. Eine Anzeige können Sie bei jeder Polizeiinspektion oder bei der Staatsanwaltschaft erstatten; für bestimmte Delikte ist auch eine Online-Anzeige beim Bundesministerium für Inneres möglich. Die Polizeiinspektion Gars am Kamp erreichen Sie unter 059133 3435-100. Die Anschrift lautet: Dreifaltigkeitsplatz 48, 3571 Gars am Kamp.
In welchem Bezirk liegt die Polizeiinspektion Gars am Kamp?
Die Polizeiinspektion Gars am Kamp liegt im Bezirk Horn (Niederösterreich). Alle Einträge dort finden Sie auf der Seite Bezirk Horn.
Gibt es im Bezirk Horn weitere Polizeidienststellen?
Ja. Der Atlas verzeichnet im Bezirk Horn vier weitere Polizeidienststellen; die Links stehen weiter unten auf dieser Seite.
Wo liegt die Polizeiinspektion Gars am Kamp auf der Karte?
Die Koordinaten lauten 48,5959° N, 15,6594° O. Karte und Routenlink auf dieser Seite führen zum genauen Standort.
Hat die Polizeiinspektion Gars am Kamp eine offizielle Website oder E-Mail-Adresse?
Der Link zur offiziellen Website steht auf dieser Seite; die hinterlegte E-Mail-Adresse lautet pi-n-gars-am-kamp@polizei.gv.at. Für allgemeine Anfragen eignen sich diese Wege, für Eiliges das Telefon.
Was passiert nach einer Festnahme?
Die Kriminalpolizei muss eine festgenommene Person ohne unnötigen Aufschub, spätestens aber binnen 48 Stunden, in die Justizanstalt des zuständigen Gerichts einliefern; dort entscheidet das Gericht über die Untersuchungshaft.