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Justizvollzugsanstalten, Haftorte und Polizeidienststellen in 223 Ländern, geordnet nach Land, Region und Kreis.

Dienststelle der Bundespolizei · Bezirk Melk, Niederösterreich, Österreich

Polizei Pöggstall

Die Polizei Pöggstall liegt im Bezirk Melk (Niederösterreich). Im Bezirk Melk verzeichnet der Atlas sieben weitere Polizeidienststellen. Auf dieser Seite finden Sie die Anschrift und die Telefonnummer sowie eine interaktive Karte. Der nächstgelegene Eintrag im Atlas ist die Polizeiinspektion Pöchlarn, etwa 12 km entfernt.

Lage

Lage auf der Karte

Bezirk Melk · acht Einträge auf der Karte

Angaben

Angaben zur Einrichtung

Art
Dienststelle der Bundespolizei
Bezirk
Bezirk Melk
Bundesland
Niederösterreich
Land
Österreich
In der Nähe

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Alle Einträge: Bezirk Melk

Fragen

Häufig gestellte Fragen

Welche Anschrift hat die Polizei Pöggstall?

Die Anschrift lautet: Sparkassenstraße 38, 3650 Pöggstall (Bezirk Melk, Niederösterreich).

Welche Telefonnummer hat die Polizei Pöggstall?

Die hinterlegte Telefonnummer lautet +4359 133 3143-100. Rufnummern können sich ändern; maßgeblich sind die Angaben der Einrichtung.

Wie erstatte ich eine Anzeige?

Im Notfall wählen Sie 133 oder den Euro-Notruf 112. Eine Anzeige können Sie bei jeder Polizeiinspektion oder bei der Staatsanwaltschaft erstatten; für bestimmte Delikte ist auch eine Online-Anzeige beim Bundesministerium für Inneres möglich. Die Polizei Pöggstall erreichen Sie unter +4359 133 3143-100. Die Anschrift lautet: Sparkassenstraße 38, 3650 Pöggstall.

In welchem Bezirk liegt die Polizei Pöggstall?

Die Polizei Pöggstall liegt im Bezirk Melk (Niederösterreich). Alle Einträge dort finden Sie auf der Seite Bezirk Melk.

Gibt es im Bezirk Melk weitere Polizeidienststellen?

Ja. Der Atlas verzeichnet im Bezirk Melk sieben weitere Polizeidienststellen; die Links stehen weiter unten auf dieser Seite.

Wo liegt die Polizei Pöggstall auf der Karte?

Die Koordinaten lauten 48,3165° N, 15,2066° O. Karte und Routenlink auf dieser Seite führen zum genauen Standort.

Was passiert nach einer Festnahme?

Die Kriminalpolizei muss eine festgenommene Person ohne unnötigen Aufschub, spätestens aber binnen 48 Stunden, in die Justizanstalt des zuständigen Gerichts einliefern; dort entscheidet das Gericht über die Untersuchungshaft.

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