Lage auf der Karte
Bezirk Melk · acht Einträge auf der Karte
Angaben zur Einrichtung
- Art
- Dienststelle der Bundespolizei
- Bezirk
- Bezirk Melk
- Bundesland
- Niederösterreich
- Land
- Österreich
Weitere Einträge: Bezirk Melk
- Autobahnpolizeiinspektion MelkDienststelle der Bundespolizei
- Polizeiinspektion LoosdorfDienststelle der Bundespolizei
- Polizeiinspektion MelkDienststelle der Bundespolizei
- Polizeiinspektion Neumarkt an der YbbsDienststelle der Bundespolizei
- Polizeiinspektion PersenbeugDienststelle der Bundespolizei
- Polizeiinspektion PöchlarnDienststelle der Bundespolizei
- Polizeiinspektion Ybbs an der DonauDienststelle der Bundespolizei
Häufig gestellte Fragen
Welche Anschrift hat die Polizei Pöggstall?
Die Anschrift lautet: Sparkassenstraße 38, 3650 Pöggstall (Bezirk Melk, Niederösterreich).
Welche Telefonnummer hat die Polizei Pöggstall?
Die hinterlegte Telefonnummer lautet +4359 133 3143-100. Rufnummern können sich ändern; maßgeblich sind die Angaben der Einrichtung.
Wie erstatte ich eine Anzeige?
Im Notfall wählen Sie 133 oder den Euro-Notruf 112. Eine Anzeige können Sie bei jeder Polizeiinspektion oder bei der Staatsanwaltschaft erstatten; für bestimmte Delikte ist auch eine Online-Anzeige beim Bundesministerium für Inneres möglich. Die Polizei Pöggstall erreichen Sie unter +4359 133 3143-100. Die Anschrift lautet: Sparkassenstraße 38, 3650 Pöggstall.
In welchem Bezirk liegt die Polizei Pöggstall?
Die Polizei Pöggstall liegt im Bezirk Melk (Niederösterreich). Alle Einträge dort finden Sie auf der Seite Bezirk Melk.
Gibt es im Bezirk Melk weitere Polizeidienststellen?
Ja. Der Atlas verzeichnet im Bezirk Melk sieben weitere Polizeidienststellen; die Links stehen weiter unten auf dieser Seite.
Wo liegt die Polizei Pöggstall auf der Karte?
Die Koordinaten lauten 48,3165° N, 15,2066° O. Karte und Routenlink auf dieser Seite führen zum genauen Standort.
Was passiert nach einer Festnahme?
Die Kriminalpolizei muss eine festgenommene Person ohne unnötigen Aufschub, spätestens aber binnen 48 Stunden, in die Justizanstalt des zuständigen Gerichts einliefern; dort entscheidet das Gericht über die Untersuchungshaft.