Lage auf der Karte
Bezirk Waidhofen an der Thaya · fünf Einträge auf der Karte
Angaben zur Einrichtung
- Art
- Dienststelle der Bundespolizei
- Bezirk
- Bezirk Waidhofen an der Thaya
- Bundesland
- Niederösterreich
- Land
- Österreich
Weitere Einträge: Bezirk Waidhofen an der Thaya
Häufig gestellte Fragen
Wo befindet sich die Polizeiinspektion Vitis?
Die Anschrift lautet: Hauptplatz 16, 3902 Vitis (Bezirk Waidhofen an der Thaya, Niederösterreich).
Wie erreiche ich die Polizeiinspektion Vitis telefonisch?
Die hinterlegte Telefonnummer lautet 059133 3466-100. Rufnummern können sich ändern; maßgeblich sind die Angaben der Einrichtung auf ihrer offiziellen Website.
Wie erstatte ich eine Anzeige?
Im Notfall wählen Sie 133 oder den Euro-Notruf 112. Eine Anzeige können Sie bei jeder Polizeiinspektion oder bei der Staatsanwaltschaft erstatten; für bestimmte Delikte ist auch eine Online-Anzeige beim Bundesministerium für Inneres möglich. Die Polizeiinspektion Vitis erreichen Sie unter 059133 3466-100. Die Anschrift lautet: Hauptplatz 16, 3902 Vitis.
In welchem Bezirk liegt die Polizeiinspektion Vitis?
Die Polizeiinspektion Vitis liegt im Bezirk Waidhofen an der Thaya (Niederösterreich). Alle Einträge dort finden Sie auf der Seite Bezirk Waidhofen an der Thaya.
Gibt es im Bezirk Waidhofen an der Thaya weitere Polizeidienststellen?
Ja. Der Atlas verzeichnet im Bezirk Waidhofen an der Thaya vier weitere Polizeidienststellen; die Links stehen weiter unten auf dieser Seite.
Wo liegt die Polizeiinspektion Vitis auf der Karte?
Die Koordinaten lauten 48,7590° N, 15,1840° O. Karte und Routenlink auf dieser Seite führen zum genauen Standort.
Hat die Polizeiinspektion Vitis eine offizielle Website oder E-Mail-Adresse?
Der Link zur offiziellen Website steht auf dieser Seite; die hinterlegte E-Mail-Adresse lautet pi-n-vitis@polizei.gv.at. Für allgemeine Anfragen eignen sich diese Wege, für Eiliges das Telefon.
Was passiert nach einer Festnahme?
Die Kriminalpolizei muss eine festgenommene Person ohne unnötigen Aufschub, spätestens aber binnen 48 Stunden, in die Justizanstalt des zuständigen Gerichts einliefern; dort entscheidet das Gericht über die Untersuchungshaft.