Weltweite Abdeckung

160.116

Justizvollzugsanstalten, Haftorte und Polizeidienststellen in 223 Ländern, geordnet nach Land, Region und Kreis.

Dienststelle der Bundespolizei · Waidhofen an der Ybbs, Niederösterreich, Österreich

Bezirkspolizeikommando Waidhofen/Ybbs

Das Bezirkspolizeikommando Waidhofen/Ybbs befindet sich in Waidhofen an der Ybbs (Niederösterreich). Ebenfalls in Waidhofen an der Ybbs verzeichnet ist die Polizeiinspektion Waidhofen/Ybbs. Auf dieser Seite finden Sie die Anschrift sowie eine interaktive Karte. Auf demselben Gelände liegt die Polizeiinspektion Waidhofen/Ybbs.

Lage

Lage auf der Karte

Waidhofen an der Ybbs · zwei Einträge auf der Karte

Angaben

Angaben zur Einrichtung

Art
Dienststelle der Bundespolizei
Träger
Bundesministerium für Inneres
Bezirk
Waidhofen an der Ybbs
Bundesland
Niederösterreich
Land
Österreich
In der Nähe

Weitere Einträge: Waidhofen an der Ybbs

Alle Einträge: Waidhofen an der Ybbs

Fragen

Häufig gestellte Fragen

Wo befindet sich das Bezirkspolizeikommando Waidhofen/Ybbs?

Die Anschrift lautet: Färbergasse 2, 3340 Waidhofen an der Ybbs.

Wie erstatte ich eine Anzeige?

Im Notfall wählen Sie 133 oder den Euro-Notruf 112. Eine Anzeige können Sie bei jeder Polizeiinspektion oder bei der Staatsanwaltschaft erstatten; für bestimmte Delikte ist auch eine Online-Anzeige beim Bundesministerium für Inneres möglich. Die Anschrift lautet: Färbergasse 2, 3340 Waidhofen an der Ybbs.

In welchem Bezirk liegt das Bezirkspolizeikommando Waidhofen/Ybbs?

Das Bezirkspolizeikommando Waidhofen/Ybbs liegt in Waidhofen an der Ybbs (Niederösterreich). Alle Einträge dort finden Sie auf der Seite Waidhofen an der Ybbs.

Gibt es in Waidhofen an der Ybbs weitere Polizeidienststellen?

Ja. Der Atlas verzeichnet in Waidhofen an der Ybbs eine weitere Polizeidienststelle; der Link steht weiter unten auf dieser Seite.

Wo liegt das Bezirkspolizeikommando Waidhofen/Ybbs auf der Karte?

Die Koordinaten lauten 47,9577° N, 14,7707° O. Karte und Routenlink auf dieser Seite führen zum genauen Standort.

Was passiert nach einer Festnahme?

Die Kriminalpolizei muss eine festgenommene Person ohne unnötigen Aufschub, spätestens aber binnen 48 Stunden, in die Justizanstalt des zuständigen Gerichts einliefern; dort entscheidet das Gericht über die Untersuchungshaft.

Suche

Esc

↑ ↓ navigieren↵ öffnenEsc schließen